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Grundsteuer: Wo finde ich den Namen der Gemarkung?


Grundstücksdaten verstehen
Grundsteuer berechnen: Hier finden Sie die Gemarkung

t-online, Jessica Jantz

01.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago 90958015Vergrößern des BildesTermin beim Grundbuchamt (Symbolbild): Hier können Sie den für Sie relevanten Grundbuchauszug einzusehen. (Quelle: imago)
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Die Gemarkung ist eine im Grundbuch als eigenständige Einheit geführte Fläche. Die Gemarkungsnummer ist für die Berechnung der Grundsteuer erforderlich.

Um ein Grundstück zu identifizieren, benötigen Ämter die Gemarkung. Als Gemarkung wird eine Fläche bezeichnet, die sich aus mehreren sogenannten Fluren zusammensetzt, die wiederum aus diversen Grundstücken beziehungsweise Flurstücken besteht.

Die Gemarkung gibt zusammen mit der Flurstücknummer die präzise Lage und Nutzung des jeweiligen Landes an. Auch um korrekte Angaben beim Finanzamt zu machen, benötigen Sie die Gemarkungsnummer. Die korrekte Berechnung der Grundsteuer ist nur bei Angabe der Gemarkung möglich.

Gemarkung für die Grundsteuer im Grundbuchauszug finden

Das Grundbuchamt gehört zum ortsansässigen Amtsgericht. Beantragen Sie den jeweiligen Auszug nebst Gemarkung entweder schriftlich oder im persönlichen Gespräch. Möchten Sie das Grundbuch online einsehen, nutzen Sie das entsprechende Portal Ihres Bundeslandes. Beachten Sie, dass für die Nutzung eine Anmeldegebühr fällig ist. Zusätzlich fallen pro Seitenauszug des Grundbuchs Gebühren an, die Sie durch eine direkte Einsicht vor Ort vermeiden.

So finden Sie die Gemarkung über das Katasteramt

Das Katasteramt ist in Besitz einer Liegenschaftskarte, auf der die unterschiedlichen Gemarkungen verzeichnet sind. Die Bundesländer verfügen über Geoportale, die Ihnen eine digitale Einsicht ermöglichen. Rufen Sie die Liegenschaftskarte der Region im jeweiligen Portal auf und sehen Sie die Gemarkung direkt ein. Alternativ hierzu sprechen Sie beim Katasteramt vor und lassen sich den gewünschten Ausdruck per Post zustellen. Dieser Service ist gebührenpflichtig, während die Online-Nutzung in den meisten Bundesländern kostenfrei ist.

Blick auf den Grundsteuerbescheid: Hier ist die Gemarkung verzeichnet

Haben Sie bereits Grundsteuerbescheide erhalten, finden Sie auf diesen die Gemarkung. Der betreffende Abschnitt enthält Angaben zum jeweiligen Grundstück. Hierzu gehören die Flurstücknummer, die Grundstücksfläche und die Gemarkung.

Zahlen Sie bereits Grundsteuer für das betreffende Grundstück, besitzen aber keinen Bescheid über die Grundsteuer, kontaktieren Sie das zuständige Finanzamt. Der Sachbearbeiter kann Ihnen die Gemarkung für Ihr Grundstück mitteilen. Werden Grundsteuern direkt von der Gemeinde erhoben, fragen Sie dort nach der korrekten Gemarkung für Ihr Grundstück.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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