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Grundsteuererklärung: Mehr als eine Million fehlen trotz Fristverlängerung


Frist verpasst, Konsequenzen drohen
Mehr als eine Million Grundsteuererklärungen fehlen

Von dpa, llb

Aktualisiert am 28.01.2024Lesedauer: 3 Min.
GrundsteuerVergrößern des BildesFristverlängerung: In einigen Bundesländern konnten Hauseigentümer ihre Grundsteuererklärung bis Ende Oktober 2022 abgeben – die Frist wurde nochmals bis Ende Januar 2023 verlängert. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Bis zum 31. Januar 2023 hätten die Grundsteuererklärungen abgegeben werden müssen. Wer die Frist verpasst hat, dem drohen unter Umständen Konsequenzen.

Rund ein Jahr nach Ablauf der Abgabefrist in den meisten Bundesländern fehlen in Deutschland noch mehr als eine Million Grundsteuererklärungen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Finanzressorts der Länder.

Bis Mitte Januar fehlten in Niedersachsen und Baden-Württemberg beispielsweise jeweils noch rund 250.000 Erklärungen und in Brandenburg etwa 150.000. In Bayern wurden zum Jahreswechsel rund 6,2 von 6,5 Millionen notwendigen Erklärungen abgegeben. In Rheinland-Pfalz fehlten Ende vergangenen Jahres noch rund 245.000 Dokumente und in Thüringen etwa 100.000. In Hessen fehlten zuletzt noch mehr als 60.000 Erklärungen, in Sachsen und Sachsen-Anhalt waren es jeweils rund 50.000.

Viele Grundstücke wurden in NRW geschätzt

Wenn die Angaben von Hauseigentümern nach einiger Zeit nicht vorliegen, werden diese in Deutschland mancherorts geschätzt. Aus Nordrhein-Westfalen hieß es, dass etwa 94 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen sind, mehr als fünf Prozent wurden bislang geschätzt, teilte die Oberfinanzdirektion mit. Somit würden für fast alle Grundstücke im bevölkerungsreichsten Bundesland Daten vorliegen.

Abgabefrist bereits seit längerer Zeit abgelaufen

Ursprünglich war als Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 vorgesehen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist aber in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert – in Bayern bis zum Frühjahr vergangenen Jahres.

Wer seine Erklärung nicht rechtzeitig abgab, erhielt in vielen Bundesländern zunächst eine schriftliche Erinnerung. Bundesweit waren dies mehrere Millionen Schreiben, wie aus den Zahlen der Finanzministerien hervorgeht.

Das droht bei verspäteter Abgabe

Geben Hauseigentümer die Grundsteuererklärung zu spät ab, riskieren sie nicht nur Verspätungszuschläge, sondern auch ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro. Beim ersten Versäumnis beträgt die Strafe in der Regel zwischen 25 und 250 Euro. Außerdem darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, wenn keine Grundsteuererklärung eingereicht wurde.

In der Praxis gibt es keine Pflicht der Finanzämter einen Verspätungszuschlag zu erheben. Das heißt aber nicht, dass säumige Hauseigentümer keinen zahlen müssen. Die Behörden können ihn nach eigenem Ermessen verhängen. Die Höhe des Zuschlags hängt dann davon ab, wie lange die Frist bereits überschritten wurde.

Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden

Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten (West 1964, Ost 1935).

Für die Berechnung müssen laut Bundesfinanzministerium rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Dies geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele bereits von Steuererklärungen kennen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Eigentümer können die Grundsteuer über die Nebenkosten an Vermieter weiterreichen.

Berlin plant niedrigeren Hebesatz

Bundesweit wurden bislang Millionen neue Grundsteuermessbescheide von den Finanzämtern an die Eigentümer und Kommunen verschickt. Ob die Grundsteuer steigt, ist darin aber noch nicht festgehalten, wie etwa das niedersächsische Finanzministerium mitteilte. Dies geschehe, wenn die Städte und Gemeinden die sogenannten Hebesätze festgelegt haben, mit denen die Steuer berechnet wird. Damit sei in Niedersachsen erst im Herbst zu rechnen, teilte eine Ministeriumssprecherin in Hannover mit.

Laut Bundesregierung soll mit der Reform nicht mehr Geld eingenommen werden. In Berlin können Eigentümer auf einen niedrigeren Hebesatz hoffen und somit weniger Abgaben. Das hatte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) Mitte Januar angekündigt. "Ohne jetzt eine konkrete Zahl nennen zu können, kann ich Ihnen in Aussicht stellen, den Hebesatz sehr deutlich zu senken", hatte er bei einer Plenarsitzung gesagt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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