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Kapitalertragsteuer USA: Das sollten Sie beachten


Steuern
Das sollten Sie bei Kapitalerträgen in den USA beachten

t-online, Johann Werther

Aktualisiert am 11.12.2022Lesedauer: 2 Min.
In Amerika ist die Kapitelertragsteuer niedriger.Vergrößern des BildesIn den USA wird Kapitalertragsteuer nach anderen Regeln einbehalten als in Deutschland. (Quelle: Niyazz /imago-images-bilder)
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Die USA sind das gelobte Land für Investitionen. Doch wie sieht es hier mit Kapitalertragsteuer für in- und ausländische Investoren aus? Wir erklären es.

Kapitalerträge sind in den meisten Ländern zu versteuern, so auch in den USA. Meist wird es für Anleger aber nicht so teuer wie in Deutschland. Grundsätzlich gilt in den USA für Kapitalerträge der persönliche Steuersatz von maximal 37 Prozent (ab 500.000 Dollar Einkommen jährlich).

Allerdings gibt es einige Vergünstigungen. So fällt der persönliche Steuersatz auf Sparguthaben – also Bankzinsen – an. Auf Kapitalerträge aus Aktien, deren Haltefrist 60 Tage übersteigt, können maximal 20 Prozent, in den meisten Fällen sogar nur zehn Prozent Kapitalertragsteuer anfallen.

Der 401k-Plan in den USA

Statt eines Sparerfreibetrags wie in Deutschland gibt es in den USA den sogenannten 401k-Plan. Dabei handelt es sich um einen vom Arbeitgeber mitfinanzierten Sparplan zur privaten Altersvorsorge, in den jährlich von jedem 18.500 US-Dollar eingezahlt und selbstständig in verschiedene selbst gewählte Anlageklassen investiert werden können.

Der 401k-Plan ist nicht vergleichbar mit einer betrieblichen Altersvorsorge, wie wir sie aus Deutschland kennen, da alle Assets im 401k-Plan dem Anleger selbst gehören und er diese auch selbst verwaltet. Kapitalerträge wie Kursgewinne und Dividenden sind während der Ansparzeit steuerfrei. Ab dem 55. Lebensjahr können Gelder ausgezahlt werden und unterliegen dann dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Quellensteuer in den USA

Doch nicht nur inländische Investoren zahlen Steuern in den USA. Auch ausländische Anleger, zum Beispiel aus Deutschland, zahlen eine Steuerlast auf die Kapitalerträge aus den USA, zum Beispiel auf US-amerikanische Aktien. Diese wird in Form einer Quellensteuer fällig und automatisch bei der Ausschüttung von Dividenden abgezogen.

Hier können bis zu 30 Prozent an Steuern anfallen. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland wird diese in den meisten Fällen auf 15 Prozent reduziert. Den Rest können sich Anleger über das sogenannte W-8BEN-Formular vom amerikanischen Fiskus zurückerstatten lassen.

Verwendete Quellen
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