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Nach Bericht: Bundesregierung bereitet Alarmstufe des Notfallplans Gas vor


Nach Bericht
Bundesregierung bereitet Alarmstufe des Notfallplans Gas vor

Von rtr, fho

Aktualisiert am 21.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Arbeiter an einem Bohrturm für Fracking-Gas in New Mexico (Symbolbild): Bislang gibt es in Deutschland keine Terminals, die Flüssiggas aus den USA annehmen könnten, doch das soll sich im Laufe des Jahres ändern.Vergrößern des BildesArbeiter an einem Bohrturm für Fracking-Gas in New Mexico (Symbolbild): Bislang gibt es in Deutschland keine Terminals, die Flüssiggas aus den USA annehmen könnten, doch das soll sich im Laufe des Jahres ändern. (Quelle: Jim Thompson/imago-images-bilder)
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Die Bundesregierung könnte in den nächsten Tagen die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausrufen. Das geht aus einem Medienbericht hervor.

Die Bundesregierung bereitet einem Medienbericht zufolge die Ausrufung der Alarmstufe des nationalen Notfallplans Gas innerhalb weniger Tage vor. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Patrick Graichen, habe die Energiewirtschaft am Montag auf den bevorstehenden Schritt vorbereitet, berichtete "Welt" am Dienstag unter Berufung auf Kreise der Energiewirtschaft.

Die Versorger sollten "davon ausgehen", dass die Ausrufung der Alarmstufe innerhalb von fünf bis zehn Tagen erfolgen werde, sagten vier mit dem Vorgang vertraute Personen unabhängig voneinander der Zeitung zufolge. Das Ministerium habe den Vorgang auf Nachfrage weder bestätigt noch dementiert. Dem Bericht zufolge bereiten sich Unternehmen der Energiewirtschaft seither auf eine bevorstehende Ausrufung der Alarmstufe vor.

Die "Welt" bezieht sich dabei auf eine Vorstandssitzung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Auf Nachfrage von t-online will der Branchenverband sich dazu nicht äußern: "Gremiensitzungen des BDEW sind grundsätzlich nichtöffentlich. Über Verlauf und Inhalte solcher Sitzungen informiert der BDEW daher grundsätzlich nicht und kommentiert keine diesbezüglichen Spekulationen."

Netzagentur-Chef: "Sorgfältig prüfen"

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hatte zuvor noch Forderungen nach einem Ausrufen der höchsten Gas-Warnstufe angesichts verminderter Lieferungen aus Russland eine Absage erteilt. "Ich werbe sehr dafür, sorgfältig zu prüfen, wann der richtige Zeitpunkt für die höchste Alarmstufe ist, weil das Marktkräfte freisetzen würde", sagte Müller am Dienstag in einem Interview des Bayerischen Rundfunks (BR).

Daher "drängelt mich nichts danach". Derzeit gilt die Frühwarnstufe und damit die erste Eskalationsstufe des Notfallplans Gas. Dieser sieht als zweiten Schritt die Alarm- und als dritten die Notfallstufe vor. Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte die Bundesregierung am Montag aufgefordert, direkt die Notfallstufe auszurufen.

Notfallplan Gas regelt Versorgung

Der "Notfallplan Gas" regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Das bedeuten die einzelnen Stufen:

  • 1. Frühwarnstufe: In der ersten Stufe, die Habeck Ende März ausgerufen hat, tritt ein Krisenstab beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein.
  • 2. Alarmstufe: In der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Versorger noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Das geschieht beispielsweise durch einen Rückgriff auf ihre Gasspeicher, den Kauf von Erdgas aus alternativen Lieferquellen oder die Verschiebung von Erdgas innerhalb der überregionalen Pipelinenetze. Doch die Alarmstufe ist die Vorstufe einer Notsituation, die verhindert werden soll.
  • 3. Notfallstufe: In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage" vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur bekommt die Kompetenzen zu entscheiden, wer weiterhin Gas bekommt und wer im Zweifelsfall nicht. Sie tritt als "Lastverteiler" auf. Priorität haben "geschützte" Kunden, auch die deutschen Haushalte.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
  • Statement BDEW
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