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Private Krankenversicherung: Für wen lohnt sich ein Wechsel?


Auf Regeln achten
Private Krankenversicherung: So klappt es mit dem Wechsel


Aktualisiert am 17.11.2020Lesedauer: 4 Min.
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Frau beim Arzt (Symbolbild): Wägen Sie beim Wechsel der Krankenkasse die Vor- und Nachteile ab.Vergrößern des Bildes
Frau beim Arzt (Symbolbild): Wägen Sie beim Wechsel der Krankenkasse die Vor- und Nachteile ab. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Rein in die private Krankenversicherung? Oder besser heraus? Wer zwischen privater und gesetzlicher Absicherung wechseln will, sollte Einiges beachten. t-online erklärt, wie ein Wechsel möglich ist.

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist komplex. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Nur rund 8,7 Millionen Menschen sind Mitglieder bei den privaten Krankenversicherern (PKV). Die große Mehrheit, rund 73,3 Millionen Menschen, ist über die gesetzliche Krankenkasse versichert.

Doch was ist, wenn ich in die private Krankenversicherung wechseln möchte? Welche Voraussetzungen gelten hierfür? Und kann ich auch in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückwechseln? t-online erklärt Ihnen, was Sie beim Wechsel Ihrer Krankenversicherung beachten sollten.

Kann ich von einer privaten Krankenversicherung in eine andere PKV wechseln?

Ja. Grundsätzlich ist es möglich, von einer privaten Krankenversicherung in die andere zu wechseln. Ob das eine gute Idee ist, hängt von den Voraussetzungen ab. Der Grund: Die Versicherungsunternehmen sparen für ihre Versicherten eine sogenannte Alterungsrückstellung an. Damit soll verhindert werden, dass die Kosten für die private Krankenversicherung im Alter zu stark ansteigen.

Bei Privatversicherten, die schon vor 2009 in die PKV gewechselt sind, bleiben die Alterungsrückstellungen komplett bei der bisherigen Versicherung. Dadurch werden die Beiträge bei der neuen Versicherung vergleichsweise teuer. Hinzu kommt, dass der neue Versicherer natürlich auch Gesundheitsfragen stellt und Vorerkrankungen zu einem Risikozuschlag führen.

Ein Tipp: Falls Sie bei Ihrem alten Versicherer eine Zusatzversicherung abschließen, dann könnten die verbleibenden Alterungsrückstellungen angerechnet werden.

PKV-Versicherte ab 2009 nehmen Teil der Rückstellungen mit

Anders sieht es bei Privatversicherten aus, die erst nach 2009 in die PKV gekommen sind. Sie können bei ihrem Wechsel zumindest einen Teil der Alterungsrückstellungen mitnehmen. Doch auch hier gilt: Die Risikobewertung könnte ungünstiger ausfallen als beim bisherigen Versicherer und zu einem teuren Abschluss führen.

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ergibt deshalb finanziell gesehen meist wenig Sinn. Ein Wechsel kommt eher nur für Sie in Frage, wenn Sie sehr unzufrieden sind oder bestimmte Zusatzleistungen dringend benötigen, die Ihr Versicherer nicht anbietet. Ein Tarif-Wechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens ist aber meist die intelligentere Lösung.

Wann ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, sobald sich die Lebensumstände so ändern, dass die Krankenversicherungspflicht greift. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Selbständiger eine Vollzeitstelle antritt oder ein bisheriger Top-Verdiener arbeitslos wird.

Ein Wechsel funktioniert auch dann, wenn ein privatversicherter Angestellter plötzlich unter die sogenannte Versicherungspflichtgrenze fällt. Diese liegt 2020 bei 62.550 Euro im Jahr. 2021 steigt die Grenze auf 64.350 Euro Jahreseinkommen.

Wenn Sie also 2021 nur noch 63.000 Euro verdienen, und bislang privat versichert waren, könnten Sie sich kommendes Jahr gesetzlich versichern lassen. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. In diesem Fall können Sie sich auch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und bei Ihrem privaten Versicherer bleiben.

Wer hingegen unbedingt wechseln will, könnte beispielsweise die Arbeitszeit reduzieren, um dadurch weniger Gehalt zu bekommen und wieder in die gesetzliche Kasse zu wechseln.

Generell gilt: In die GKV zurückwechseln können nur Menschen unter 55 Jahren. Ab dem 55. Lebensjahr gilt eine spezielle Regel: Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert waren. Ansonsten müssen Sie bei Ihrer privaten Absicherung bleiben.

Wann muss ich die PKV kündigen?

Wenn Sie krankenversicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse werden und sich nicht von dieser Pflicht befreien lassen, wechseln Sie zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Für die Kündigung bei der privaten Versicherung haben Sie dann rückwirkend drei Monate Zeit.

Versäumen Sie diese Frist, besteht eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende. Dann müssen Sie gegebenenfalls doppelt zahlen. Auf Wunsch können Sie übrigens privat und gesetzlich versichert sein – dann können Sie jeweils entscheiden, welche Versicherung, welche Leistungen übernimmt.

Kehren Sie der PKV den Rücken, mit der Aussicht zurückzukehren, sollten Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Die würde Ihnen die Rückkehr zu den bisherigen Konditionen ermöglichen.

Was sollte ich vor einem Wechsel in die PKV beachten?

Wenn Sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie die Kosten auch dauerhaft tragen können. Der Tarif der privaten Krankenversicherung orientiert sich am individuellen Gesundheitszustand, dem Alter und den Leistungen. Im Alter steigt der Tarif deshalb. Ein sinkendes Einkommen wird dagegen nicht berücksichtigt. Anders bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Hier hängt die Beitragshöhe vom Einkommen ab.

Ebenfalls ist wichtig: Privatversicherte bezahlen erst die Arztrechnung und bekommen das Geld erst im Nachhinein erstattet.

Wer Kinder hat oder plant, muss in der privaten Versicherung für jedes Kind extra zahlen. Eine Familienversicherung wie bei den gesetzlichen Kassen gibt es bei den Privatversicherern nicht.

Welche Kündigungsfristen gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung beim Wechsel zur PKV?

Wenn die Krankenversicherungspflicht endet, können Sie ohne Einschränkung sofort die gesetzliche Krankenkasse verlassen. Das gilt, unabhängig davon, ob Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, verbeamtet werden oder sich selbständig machen.

Sie können sofort wechseln und müssen auch keine Kündigung aussprechen. Sie müssen aber innerhalb von zwei Wochen schriftlich erklären, dass die Versicherungspflicht endet und Sie zu einer privaten Versicherung wechseln.

Gut zu wissen: Für den Wechsel von der GKV zur PKV gilt keine Bindungsfrist. Der Wechsel ist sofort möglich, sobald die Krankenversicherungspflicht endet. Die Bindungsfrist gilt nur für den Wechsel innerhalb der gesetzlichen Kassen.

Für wen lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung?

Ein Wechsel lohnt sich für diejenigen, die jung und gesund sind und deshalb einen relativ günstigen Tarif bekommen. Auch wer gerne in den Genuss von schneller Terminvergabe und speziellen Privatleistungen kommen will, ist bei einer privaten Versicherung gut aufgehoben. Zudem sollten Sie es sich leisten können, Arztrechnungen selbst zu zahlen, bis der Versicherer die Kosten erstattet (siehe oben).

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
  • pkv.de
  • private-krankenversicherungen.net
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