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Stiftung Warentest warnt vor Online-Arzt


Stiftung Warentest
Warnung vor Online-Sprechstunde

vdb

18.07.2012Lesedauer: 3 Min.
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Stiftung Warentest warnt vor der Online-Arztpraxis "DrEd.".Vergrößern des Bildes
Stiftung Warentest warnt vor der Online-Arztpraxis "DrEd". (Quelle: DrEd.)

Der Gedanke ist verlockend: Kein Warten und keine Gespräche mit dem Arzt über unangenehme Krankheiten. Die Stiftung Warentest hat nun die Onlinepraxis DrEd getestet. Sie wird seit 2011 von deutschen Ärzten von London aus betrieben. Lesen Sie hier, zu welchem Ergebnis die Verbraucherschützer gekommen sind.

Ein Arzt, der seinen Patienten nicht sieht

Wer auf www.dred.com klickt, wird von Dr. Medhorst angelächelt. Umgekehrt sieht der Mediziner seine Patienten jedoch nicht und das ist das größte Problem der Onlinepraxis. Stattdessen schildern die Patienten über Fragebögen, unter welchen Beschwerden sie leiden. Zudem können sie Urinproben einschicken und Fotos hochladen. Wenn es dem Arzt gerechtfertigt erscheint, berichtet die Stiftung Warentest, verschickt er daraufhin ein Rezept. Die Tester von Stiftung Warentest wendeten sich mit einer vermeintlichen Blasenentzündung und einer Chlamydien-Infektion an DrEd In beiden Fällen stellte der Online-Arzt eine Ferndiagnose und verordnete Antibiotikum.

Untersuchung nicht gründlich genug

Dabei passten die angegebenen Symptome nur bedingt zum Krankheitsbild. Zudem ordnete DrEd laut Warentest keine Urintests an. Sie wären für eine sichere Diagnose aber nötig gewesen. Nachdem der Fragebogen zur vermeintlichen Blasenentzündung per Mausklick weggeschickt war, antwortete DrEd schon nach wenigen Minuten und schrieb: „Nach sorgfältiger Bewertung Ihrer Antworten und Angaben halte ich es für sinnvoll und angemessen, Ihnen ein Rezept für ein Antibiotikum zur Behandlung einer Blasenentzündung auszustellen und biete Ihnen dies gerne an.“ Besonders kritisiert die Stiftung Warentest hierbei, dass die genannten Symptome wie "Blasenschmerzen" und "Blut im Urin" nicht nur von einer Blasenentzündung, sondern auch von Nierensteinen oder sogar einem Tumor kommen könnten. Eine genauere Untersuchung, aber zumindest ein Urintest seien nötig gewesen, kritisiert Warentest.

Chlamydien-Selbsttest angeboten

Als noch unseriöser beschreibt das Verbrauchermagazin das Vorgehen von DrEd bei dem Verdacht auf Chlamydien. Die Testperson klickte auf die von DrEd angebotene Sprechstunde zum Thema und wurde gefragt: „Wie ist Ihre Chlamydieninfektion diagnostiziert worden?“ Die Testperson behauptete, die Beschwerden – gelblicher Ausfluss und Brennen beim Wasserlassen – schon beim letzten Mal gehabt zu haben. Daraufhin forderte der Onlinearzt seinen virtuellen Patienten auf, zum Hausarzt oder Urologen zu gehen. Als Alternative bot er an, ihm einen Chlamydien-Test zuzuschicken. Drei Stunden später reagierte die Testperson mit einer Lüge: „Inzwischen habe ich mir einen Selbsttest besorgt und dieser ist positiv ausgefallen.“ Damit gab sich DrEd zufrieden und verschrieb ein Antibiotikum.

Ein unseriöses Vorgehen, denn der Online-Arzt weiß nicht, ob seine Patienten die Wahrheit sagen. Zudem werden nicht alle Symptome abgeklärt und der Arzt berät auch nicht. Besonders bei Chlamydien hätte er auch Safer Sex ansprechen sollen, da die Krankheit über Geschlechtsverkehr ansteckend ist. Dabei kann eine Chlamydieninfektion schwere Folgen wie Nebenhodenentzündungen bei Männern oder Unfruchtbarkeit bei Frauen mit sich bringen. Zudem liefern Selbsttests auf Chlamydien nicht zuverlässig ein sicheres Ergebnis. Auch können Tripper-Keime beim Patienten vorhanden sein, die das Antibiotikum nicht mit behandelt.

Rezepte kommen zu langsam

Bis die Rezepte von DrEd. ankamen, dauerte es drei bis fünf Werktage, was bei einer akuten Krankheit recht lange ist. Alle Daten, die ausgewählten Medikamente und Hinweise finden sich in einer passwortgeschützten Patientenakte. Um das Rezept für die Medikamente zu bekommen, muss der Patient die Wahrheit seiner Angaben bestätigen, die Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung akzeptieren und die Behandlungsgebühr von neun bis 29 Euro zahlen.

Juristische Grauzone

Die Stiftung Warentest ließ zudem ein Rechtsgutachten anfertigen. Kommt es zu Behandlungsfehlern über den Onlinearzt, haben Betroffene kaum eine Chance, dagegen vorzugehen. Dazu müssten sie unter großem Aufwand den Online-Dienst in England verklagen. In Deutschland dürfen Ärzte keine Ferndiagnose stellen, in Großbritannien schon. Wo aber der deutsche Patient sich behandeln lässt, ist ihm selber überlassen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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