t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeGesundheitGesundheitswesen

Techniker Krankenkasse: Rekord bei Verdachtsmeldungen auf Behandlungsfehler


Techniker Krankenkasse
Rekord bei Verdachtsmeldungen auf Behandlungsfehler

dpa, Ruppert Mayr

Aktualisiert am 11.03.2018Lesedauer: 1 Min.
Eine OP-Schwester greift nach OP-Besteck: Patienten müssen Behandlungsfehler eindeutig nachweisen.Vergrößern des BildesEine OP-Schwester greift nach OP-Besteck: Patienten müssen Behandlungsfehler eindeutig nachweisen. (Quelle: Friso Gentsch/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Techniker Krankenkasse hat 2017 einen Rekord bei Verdachtsmeldungen auf Behandlungsfehler verzeichnet. 5.500 Versicherte hätten sich 2017 an die gesetzliche Krankenkasse gewendet, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten, sagt eine TK-Sprecherin. Das sei ein Anstieg um 16 Prozent im Vergleich zu 2016.

Die meisten Beschwerden gab es über Behandlungen beim Chirurgen (1.477 Verdachtsfälle). Danach folgten Zahnärzte (920 Verdachtsfälle), Allgemeinmediziner (546 Fälle) und Orthopäden (351 Fälle). Auf die innere Medizin entfielen 221 Beschwerden, Gynäkologen kamen auf 219 und Augenärzte auf 216 Fälle. Im vergangenen Jahr hat die TK den Angaben zufolge mehr als 15 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Fehlbehandlungen zurückgefordert.

Hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern

Medizinrechtsexperte Christian Soltau erklärt: "Die Versicherten sind heute wesentlich kritischer und selbstbewusster als früher." Die "Götter in Weiß" seien heute normale Dienstleister. "Deshalb klingelt bei unserer Beschwerdehotline auch häufiger das Telefon." Allerdings bestätige sich nicht jeder Verdachtsfall im Laufe der Überprüfung, unterstrich Soltau. Doch bei etwa jedem dritten Fall erhärteten sich die Hinweise auf einen Behandlungsfehler. Daneben dürfte es noch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern geben.

Gutachten sind für die gesetzlich Versicherten in der Regel kostenfrei und können auch für Schadensersatzverhandlungen mit dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht genutzt werden. Die deutschen Gesetze müssten nach Soltaus Ansicht noch wesentlich stärker die Patienten schützen. Bisher müsse der Patient den Fehler eindeutig nachweisen. Das sei in aller Regel schwer.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website