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Krankenkassen müssen bald Vierfachimpfstoff zahlen


Kommende Wintersaison
Krankenkassen müssen Grippe-Vierfachimpfung zahlen

Von afp
Aktualisiert am 05.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Person erhält GrippeimpfungVergrößern des BildesGrippeimpfung: Vor allem Senioren und chronisch Kranken wird eine Impfung gegen Grippe empfohlen. (Quelle: Franziska Gabbert/dpa-bilder)
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Für die Grippegeplagten der aktuellen Saison kommt die verbindliche Regelung zu spät. Doch für die nächste Grippewelle sollen neue Richtlinien gelten: Alle Krankenkassen müssen den Vierfachimpfstoff bezahlen.

Die Grippeschutzimpfung für die kommende Wintersaison wird in Deutschland mit einem Vierfachimpfstoff erfolgen. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Die Entscheidung ist für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend. Bislang gab es für diese keine verbindliche Regelung, ob sie einen Dreifach- oder einen Vierfachwirkstoff gegen die saisonale Grippe bezahlen.

Vierfachimpfstoff soll Zahl der Arztbesuche reduzieren

Mit der Präzisierung der Impfrichtlinie folgt der Gemeinsame Ausschuss einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts vom Januar dieses Jahres. Sie hatte die Wirksamkeit von Drei- und Vierfachimpfungen analysiert und war zu dem Schluss gekommen, dass Letztere je nach Modell die Zahl der Arztkonsultationen um bis zu 388.000 senken könnten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Organisationen, die das öffentliche Gesundheitssystem tragen. Die Entscheidung wird noch vom Gesundheitsministerium geprüft. Schutzimpfungen gegen saisonale Grippe gehören seit 2007 zum verpflichtenden Leistungskatalog gesetzlicher Kassen.

Großer Vorlauf zur nächsten Saison ist Standard

Die Weichenstellungen für die Grippeschutzimpfungen erfolgen stets mit großem Vorlauf zur kommenden Saison. Das liegt daran, dass die Hersteller Zeit für die Produktion der Dosen brauchen. Deren Antigen-Zusammensetzung wird jedes Jahr von der Weltgesundheitsorganisation international neu festgelegt.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • AFP
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