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Handwerker im Haus: Die besten Tipps für den Handwerkerbesuch


Handwerker im Haus
Handwerkern bloß kein Bier anbieten

t-online, rw

Aktualisiert am 26.06.2020Lesedauer: 3 Min.
Ein Klempner bei der ArbeitVergrößern des BildesMüssen Sie dem Handwerker ein Getränk anbieten? (Quelle: ronstik/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ob Renovierung eines ganzen Badezimmers oder auch nur die Reparatur eines defekten Geräts: Selbst versierte Heimwerker können meist nicht alle anfallenden Arbeiten selbst erledigen. Dann muss der Fachhandwerker ran.

Viele Menschen sehen einem Handwerker-Besuch mit gemischten Gefühlen entgegen: Eigentlich kommen die Fachleute ja als Helfer ins Haus, um irgendetwas zu reparieren, zu erneuern oder zu verschönern. Andererseits tragen die Arbeiter mit ihren grobprofiligen Schuhsohlen meist auch etwas Dreck mit in die Wohnung und kosten eine Menge Geld. Außerdem sind sich viele Menschen unsicher, wie sie sich den fremden Handwerkern gegenüber am besten verhalten sollen.

Handwerker möglichst beaufsichtigen

Wenn irgend möglich sollte man Handwerker persönlich in Empfang nehmen und im Idealfall sogar für die Dauer der Arbeiten in Reichweite bleiben. So werden Missverständnisse und böse Überraschungen vermieden. Sie können sicher sein, dass nur die Arbeiten ausgeführt werden, die Sie auch in Auftrag gegeben haben und stehen den Handwerkern bei Fragen und Unklarheiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Wenn Ihre fortwährende Anwesenheit während der ganzen Zeit nicht möglich ist, sollten Sie zumindest bis zum Beginn der eigentlichen Arbeiten zugegen sein.

Wenn Sie gar keine Zeit haben, können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens bitten, die Handwerker herein zu lassen und die Arbeiten zu überwachen. Sie sollten dann aber vorher klären, was genau die Handwerker machen sollen, damit Ihre Vertrauensperson diese vernünftig einweisen kann.

Gute Vorbereitung spart Handwerkerkosten

Die Arbeitszeit eines ausgebildeten Fachhandwerkers ist kostbar und muss teuer bezahlt werden. Die Preise sind branchenabhängig natürlich unterschiedlich, aber für eine Arbeitsstunde muss man bei einem Gesellen schnell mal 80 Euro bezahlen. Deshalb sollten Sie den Handwerkerbesuch so vorbereiten, dass der oder die Arbeiter ohne größere Verzögerungen mit der Arbeit beginnen können.

Soll beispielsweise ein Raum neu tapeziert werden, können Sie im Vorfeld bereits den Fußboden abkleben und auch die alten Tapeten von der Wand entfernen. Wenn Sie solche Hilfsarbeiten den ausgebildeten Malergesellen erledigen lassen, müssen Sie dessen Arbeitszeit auch voll bezahlen.

Wie viel Dreck ist akzeptabel?

Oft kommt mit den Handwerkern auch Dreck ins Haus. Je nachdem, welche Arbeiten ausgeführt werden, lässt sich das auch nicht ganz vermeiden – beispielsweise beim Bohren von Löchern. Zwar sind Handwerker verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, bei ihren Arbeiten nichts zu beschädigen und viele achten auch von sich aus darauf, möglichst sauber zu arbeiten. Dass man nach dem Handwerkerbesuch aber mal etwas Staub wegsaugen oder den Boden wischen muss, bleibt nicht aus.

Gehen die Verschmutzungen aber über das normale Maß hinaus oder wird gar etwas beschädigt, sollten Sie dies umgehend dokumentieren – am besten mit Beweisfotos und einem Zeugen. Danach können Sie die beauftragte Firma kontaktieren und sie auffordern, die Mängel, die deren Mitarbeiter hinterlassen hat, zu beseitigen.

Souveräner Umgang mit Handwerkern im Haus

Unsicher sind sich viele Menschen, wie sie am besten mit den ja meist fremden Handwerkern in ihrer Wohnung umgehen sollen und ob man sie beispielsweise zwischendurch mit Getränken oder auch einem kleinen Snack versorgen muss. Darf man verlangen, dass die Arbeiter ihre meist nicht ganz sauberen Schuhe ausziehen, bevor sie die Wohnung betreten? Alle Fragen zum Umgang mit Handwerkern in der Wohnung beantwortet unser Knigge für den Handwerkerbesuch.

Kostenvoranschlag vom Handwerker ist nicht verbindlich

Kostenvoranschläge von Handwerkern sind unverbindlich. Der Endpreis kann höher werden, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Handwerker darf bis circa 15 bis 20 Prozent von seiner Kalkulation abweichen, ohne den Kunden vorher zu informieren. Wird es mehr, muss er das dem Auftraggeber mitteilen – und dieser hat dann die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Preiskalkulationen in Angeboten hingegen sind in aller Regel für die Handwerker verbindlich.

In Angeboten wie auch in Kostenvoranschlägen sollten alle Vor-, Nach- und Nebenarbeiten berücksichtigt sein. Dazu gehört zum Beispiel beim Austausch von Fenstern der Auf- und Abbau des Gerüstes.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherche
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