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Einbruchschutz: Bei verdächtigen Beobachtungen 110 anrufen


Bei verdächtigen Beobachtungen 110 anrufen

Von dpa
Aktualisiert am 21.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Mann lehnt Leiter an einen Balkon: Was macht der denn da, ist das ein Einbrecher? Verdächtige Beobachtungen wie diese sollten der Polizei unter 110 gemeldet werden.Vergrößern des BildesMann lehnt Leiter an einen Balkon: Was macht der denn da, ist das ein Einbrecher? Verdächtige Beobachtungen wie diese sollten der Polizei unter 110 gemeldet werden. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
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Ihre Nachbarn beobachten alles ganz genau und wissen über jede Veränderung sofort Bescheid? Das kann einige stören. Allerdings ist diese Eigenschaft besonders beim Einbruchschutz sinnvoll.

Aufmerksame Nachbarn sind gute Helfer wenn es um die Präfention von Einbrüchen geht. Die Polizei rät grundsätzlich dazu, verdächtige Beobachtungen zu melden. Selbst wenn ein Einbruch dadurch nicht verhindert werden kann, kann eine Beobachtung eventuell bei den Ermittlungen helfen.

Wer etwas Auffälliges bemerkt, sollte aber immer die bundesweite Notrufnummer 110 wählen und nicht zum Beispiel die Durchwahl des örtlichen Polizeireviers, erklärt die Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und Bundes.

Bei einem Anruf unter der Nummer 110 sei gewährleistet, dass der Fall sofort aufgenommen und gemessen an der Dringlichkeit ein Einsatz veranlasst werden kann. Lokale Durchwahlen sind an kleinen Polizeistationen unter Umständen auch mal nicht ausreichend besetzt.

Kein Angst vor Fehlalarm

Angst vor einem falschen Alarm muss niemand haben. Es sei immer besser, zu reagieren und im Zweifel die 110 zu wählen – selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass es sich um eine belanglose Beobachtung gehandelt hat. Um einen Missbrauch des Notrufs handele es sich dabei nicht, so die Polizeiliche Kriminalprävention. Das sei erst der Fall, wenn den Notruf jemand bewusst ohne Grund wählt."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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