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Ablesefehler bei Heizkosten: Abrechnung kontrollieren


Heizung
Abzocke bei den Heizkosten vorbeugen

Von dpa-tmn
05.08.2011Lesedauer: 2 Min.
Beim Ablesen der Verbrauchswerte können sich leicht Fehler einschleichen. (Bild: Imago)Vergrößern des BildesBeim Ablesen der Verbrauchswerte können sich leicht Fehler einschleichen. (Bild: Imago)
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Wenn Mietern einmal im Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert, ist das Entsetzen über die aufgeführten Beträge oft groß. Die Heizkosten machen den größten Teil der Rechnung aus. Steigende Öl- und Gaspreise lassen den Betrag leicht in die Höhe schießen. Aber nicht immer sind die erhöhten Preise an den gestiegenen Nebenkosten schuld. Gerade bei Heizungen werden die Verbrauchswerte oft falsch abgelesen. So können Sie sich vor Ablese-Fehlern schützen.

Einmal im Jahr bekommen Mieter ihre Heizkostenabrechnung. In viele Abrechnungen schleichen sich dabei nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin Fehler ein. Der DMB geht davon aus, dass jede zweite Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist. Um sich vor unangenehmen Überraschungen bei der Abrechnung zu schützen, sollten Verbraucher nicht erst auf den Brief des Vermieters warten. "Am besten ist es, wenn man schon beim Ablesen mit aufpasst", empfiehlt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. "Denn da passieren schon die ersten Fehler."

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Bevor die Geräte an den Heizkörpern abgelesen werden, sollten Verbraucher die Werte daher selber kontrollieren. Bei elektronischen Verbrauchsmessgeräten sei dies in der Regel einfach. "Meist muss man nur einen Knopf drücken und erhält dann den entsprechenden Wert", erklärt Pause. Bei Verdunstungsgeräten müssten im Zweifel die Skalen abgelesen werden. Hat der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Firma die Verbrauchswerte erfasst, muss der Mieter zügig über seinen Verbrauch informiert werden. In der Regel geschehe das innerhalb von vier Wochen.

Wenn die Abrechnung im Briefkasten liegt, sollte sie kritisch unter die Lupe genommen werden, empfiehlt Ulrich Ropertz vom Mieterbund. "Eine Heizkostenabrechnung muss gewisse Mindestanforderungen erfüllen." So müsse etwa der Abrechnungszeitraum genau angegeben werden. Bei Erdgas oder Fernwärme müssten die verbrauchte Energiemenge und der dafür bezahlte Preis ausgewiesen werden. Bei Ölheizungen müssten Anfangs- und Restbestand angegeben werden. In diesem Fall sollten außerdem eventuelle Lieferungen mit Datum und dem dafür gezahlten Preis aufgeführt werden.

Vergleichswerte aus dem Vorjahr

Außerdem sei es ratsam, die aktuelle Rechnung mit der aus dem Vorjahr zu vergleichen. "Dann kann man zum Beispiel feststellen, ob die Verbrauchwerte für das gesamte Haus oder die eigene Wohnung in etwa gleich sind", erklärt Ropertz. Auch die Einkaufspreise für das Heizöl könnten so verglichen werden. Wenn hierbei begründete Zweifel an der Wirtschaftlichkeit bestehen, könne der Mieter Einsicht in die Lieferunterlagen verlangen.

Um sich für die nächste Heizperiode zu wappnen, empfiehlt Ropertz, das Verbrauchsverhalten zu ändern. "Das ist die einzige Möglichkeit, um weiteren Kostensteigerungen entgegenzuwirken." So sollte etwa die Heizung nicht zu sehr aufgedreht werden. Ich sollte überlegen, ob ich bei Außentemperaturen von minus zehn Grad drinnen wirklich im T-Shirt herumlaufen muss», sagt Ropertz. "Denn ein Grad weniger spart etwa sechs Prozent Energie." Die Heizkörper sollten zudem nicht zugestellt werden, damit die Luft zirkulieren kann.

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