Anzeige
Laut der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), die im März 2010 novelliert wurde, dürfen lediglich folgende Holzbrennstoffe in Kaminen, Kachelöfen und ähnlichen "kleinen oder mittleren Feuerungsanlagen" verbrannt werden.
- Naturbelassenes Holz inklusive anhaftender Rinde.
- Auch Zapfen, Reisig oder Sägespäne sind zulässig, sofern sie unbehandelt sind.
- Holzbriketts oder Pellets aus naturbelassenem Holz.
- Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts.
Papier, insbesondere Altpapier sollte demnach nicht verfeuert werden. Druckerschwärze und Bindemittel des Papiers erzeugen beim Verbrennen gefährliche Schadstoffe wie krebserregende Dioxine. Selbst zum Anzünden ist Papier nur sehr schlecht geeignet, da es zu schnell verbrennt.
ShoppingAnzeigen
Was in den Kaminofen darf
Skandinavischer Kamin
ac (CF)
Ausreichend trocknen lassen
af (CF)
je (CF)
Bundesländer-Ranking
Gemütlich und warm
tl (CF)
kb (CF)