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Kettensägen und Motorsensen fallen im TÜV-Test durch


Gartengestaltung
Sechs von elf Kettensägen und Motorsensen fallen im TÜV-Test durch

29.04.2015Lesedauer: 3 Min.
Bei Arbeiten mit der Kettensäge kommt es nicht nur auf ein gutes Gerät an. Auch Sicherheitskleidung wie Schnittschutzhose und Handschuhe gehören eigentlich unbedingt dazu.Vergrößern des BildesBei Arbeiten mit der Kettensäge kommt es nicht nur auf ein gutes Gerät an. Auch Sicherheitskleidung wie Schnittschutzhose und Handschuhe gehören eigentlich unbedingt dazu. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Der TÜV Nord hat im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2014 elf handgeführte Gartengeräte – sieben Motorsensen und Freischneider sowie vier Kettensägen – namhafter Marken auf ihre Abgaswerte hin untersucht. Das besorgniserregende Ergebnis, das jüngst veröffentlicht wurde: Sechs der insgesamt elf in Baumärkten, Fachgeschäften und im Online-Handel gekauften Geräte wiesen teilweise erhebliche Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide auf. Die Geräte einiger Hersteller – darunter die Obi-Handelsmarken Lux-Tools und CMI – fielen schon zum wiederholten Male negativ auf.

"Dass Motorsensen und -sägen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und durch ihre viel zu hohen Schadstoffemissionen die Gesundheit der Nutzer schädigen, weiter verkauft werden, ist ein Skandal", findet Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation forderte die betroffenen Hersteller und Händler auf, die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten und die beanstandeten Geräte vom Markt zu nehmen.

Gesetzliche Grenzwerte um bis zu 400 Prozent überschritten

Die Messungen wurden an sieben Motorsensen und Freischneidern der Marken Timbertech (JAGO), IKRA, Einhell, Stihl, Al-Ko, Husqvarna und Dolmar und an vier Motorkettensägen der Marken Lux-Tools und CMI (beide Euromate), Güde und Fuxtec durchgeführt.

Besorgnis erregende Überschreitungen des europaweit geltenden Grenzwerts für Kohlenwasserstoff und Stickoxid wies das Gerät der Marke Timbertech des Herstellers JAGO AG auf. Dort wurde vom TÜV eine Überschreitung um 400 Prozent des erlaubten Grenzwerts gemessen. Die Geräte des Herstellers Euromate wiesen Überschreitungen des Grenzwerts um 120 (Lux-Tools) und um 70 Prozent (CMI) auf. Hohe Überschreitungen wurden auch beim Freischneider der Marke IKRA (50 Prozent) und bei der Motorkettensäge der Marke Güde (85 Prozent) gemessen. Die Geräte der Marken Stihl, Al-Ko, Husqvarna, Dolmar und Fuxtec hielten die Emissionsgrenzwerte ein.

Obi-Kettensägen fallen im Test wiederholt durch

Die Hersteller IKRA, Güde, Einhell und Euromate fielen mit anderen Maschinen bereits 2013 bei einem DUH-Abgastest durch. Während die Baumarktkette toom in Folge dessen vor mehreren Monaten entsprechende Produkte bundesweit aus dem Sortiment genommen hatte, war Konkurrent Obi weniger schnell. Sogar noch nachdem man die Baumarktkette über die Ergebnisse des Tests informiert habe, sei eine der monierten Motorsägen als Aktionsprodukt beworben worden, so die DUH. Mittlerweile allerdings zog die Baumarktkette die beiden vom Obi-Tochterunternehmen Euromate hergestellten Motorsägen aus dem Verkehr.

Obwohl auch Händler garantieren müssten, dass die von ihnen vertriebenen Produkte geltende Gesetze einhalten, habe Versand-Riese Amazon jegliche Verantwortung abgelehnt und führe die Maschinen weiterhin im Sortiment, so die DUH.

DUH will gerichtlich gegen die Test-Verlierer vorgehen

Sie informierte nach dem Test das Kraftfahrtbundesamt und die für den Vollzug der Emissionsvorschriften verantwortlichen Landesministerien. Zunächst hätten aber nur Nordrhein-Westfalen und Hessen Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Inverkehrbringer der beanstandeten Geräte eingeleitet oder prüften diese zumindest. Baden-Württemberg habe zuerst selbst Schadstoffmessungen in Auftrag gegeben, welche die unzulässigen Emissionswerte bestätigten. "Das Land teilte kürzlich mit, nun ebenfalls Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen", berichtet die DUH.

Allein auf die Behörden mag man sich dort aber nicht verlassen. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kündigte an, gerichtlich gegen alle Hersteller von Geräten vorzugehen, bei denen Überschreitungen der europaweit geltenden Grenzwerte festgestellt wurden und die diese Produkte nicht vom Markt nähmen.

"Verbraucher können nicht erkennen, ob ein Produkt die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Vielmehr vertrauen sie darauf, dass in Deutschland vertriebene Produkte dies tun", so Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz der DUH. "Unternehmen, die gegen die Emissionsvorschriften verstoßen, täuschen Verbraucher. In ihrem Interesse setzen wir die Vorschriften notfalls auf dem Rechtsweg durch."

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