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Trauerweide schneiden: Richtiger Zeitpunkt und Vorgehen


Gehölze pflegen
Trauerweide schneiden: Richtiger Zeitpunkt und Vorgehen

t-online, Jennifer Nagel

Aktualisiert am 10.02.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0203348351Vergrößern des BildesTrauerweiden zaubern eine ganz besondere Atmosphäre in Gärten und Parks. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Andreas Nägeli/imago-images-bilder)
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Weiden gelten generell als äußerst schnittverträglich. Auch Trauerweiden dulden einen radikalen Rückschnitt. Wir zeigen, wann und wie Sie am besten vorgehen.

Salix babylonica, wie man die Trauerweide wissenschaftlich nennt, benötigt keinen regelmäßigen Rückschnitt. Vorausgesetzt, sie steht frei in Ihrem Garten und hat die Möglichkeit, sich nach allen Seiten auszubreiten. Enthält die Krone hingegen viele kranke, abgestorbene oder bruchgefährdete Äste, schneiden Sie diese besser.

So funktioniert’s:

Möchten Sie Ihre Trauerweide schneiden, suchen Sie sich einen bewölkten Tag mit milder Witterung und ohne Frost aus. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:

  • Entfernen Sie abgestorbene, kranke und bruchgefährdete Äste direkt an der Basis.
  • Schneiden Sie störende, sich kreuzende und übermäßig lange Triebe zurück.
  • Kürzen Sie lange Äste auf zwei Drittel ihrer Länge.
  • Nehmen Sie den Schnitt knapp über einem schlafenden Auge vor. An dieser Verdickung treibt die Weide wieder aus.

Steht eine junge Trauerweide in Ihrem Garten, unterstützen Sie mit einem Formschnitt einen harmonischen Wuchs. Schneiden Sie dafür alle Triebe um zwei Drittel zurück. Der ideale Schnittzeitpunkt liegt hier im Februar.

Optimaler Schnittzeitpunkt

Dieser orientiert sich an Ihrem Vorhaben. Möchten Sie Ihre Trauerweide stark zurückschneiden, nehmen Sie die Arbeit im Winter vor. Greifen Sie zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zu Gartenschere oder Astschneider.

Planen Sie einen leichten Formschnitt, bietet sich der Sommer an. Warten Sie die Blüte ab und führen Sie diesen ab Juni durch. Prüfen Sie vorher, ob in Ihrem Baum Vögel oder andere Tiere brüten. Entdecken Sie ein Nest oder Kobel, sehen Sie von einem Formschnitt ab.

Verbot im Sommerhalbjahr

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet einen starken Rückschnitt von Gehölzen, Sträuchern und Hecken vom 1. März bis zum 30. September. Radikale Schnittarbeiten sind dann nicht erlaubt. Es steht Ihnen allerdings frei, leichte Formschnitte vorzunehmen.

Hintergrund des Gesetzes ist der Schutz von Tieren, die Bäume und Hecken als Lebensraum nutzen. Vögel, Eichhörnchen und Baummarder ziehen während dieser Zeit ihre Jungen groß. Davon profitieren auch Insekten: Die Blüten an den Gehölzen bieten ihnen so früh im Jahr eine wichtige Nahrungsquelle.

Tipp: Sind radikale Schnittarbeiten während des Sommers aufgrund von Sturmschäden zwingend notwendig, erhalten Sie über die Stadtverwaltung oder Naturschutzbehörde in der Regel eine Sondergenehmigung.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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