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Für welche Flaschen Sie jetzt Geld bekommen – und für welche nicht


Richtige Entsorgung
Für welche Flaschen Sie jetzt Geld bekommen – und für welche nicht

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

05.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Flaschen: Seit dem 1. Januar gibt es für noch mehr Flaschen Pfand. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Flaschen: Seit dem 1. Januar gibt es für noch mehr Flaschen Pfand. (Symbolbild) (Quelle: AndreyPopov/getty-images-bilder)

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das neue Pfandsystem. Bei vielen Flaschen bekommen Verbraucher daher Geld wieder, wenn sie sie zurück in den Supermarkt bringen. Für andere hingegen gibt es keinen Cent.

Bereits im Juli 2021 wurde die Änderung zum Verpackungsgesetz beschlossen. Darin festgehalten wurde unter anderem eine Pfandpflicht für beinahe alle Einweg-Getränkeflaschen und -dosen. Also auch für diejenigen, die aus Kunststoff beziehungsweise PET oder Aluminium bestehen.

Das bedeutet, dass für bestimmte Getränkeverpackungen nun eine Pfandgebühr von 25 Cent gezahlt werden muss und diese nicht mehr im Gelben Sack, der Gelben Tonne oder der Wertstofftonne entsorgt werden sollten.

Für diese Getränkeverpackungen gibt es jetzt Geld zurück

Für folgende Flüssigkeiten (bis zu drei Litern) in Einweg-Getränkeverpackungen aus Glas oder PET muss nun Pfand gezahlt werden:

  • Apfelwein
  • Bier
  • Biermischgetränke
  • Cider
  • Erfrischungsgetränke (mit und ohne Kohlensäure)
  • Energydrinks
  • Fruchtschorlen (mit und ohne Kohlensäure)
  • Fruchtsäfte
  • Fruchtnektar
  • Gemüsesäfte
  • Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure).
  • alkoholische Mischgetränke
  • Prosecco
  • Smoothies

Das auf diese Produkte erhobene Pfand in Höhe von 25 Cent erhält der Verbraucher zurück, wenn er die Flaschen und Dosen im Pfandautomaten abgibt.

Wo gibt es Geld zurück?

Pfandflaschen können Verbraucher nur in den Geschäften zurückgeben, die auch selbst Getränke in Einwegverpackungen zum Verkauf anbieten. "Diese Händler sind dann aber dazu verpflichtet, auch Einwegflaschen und Dosen anzunehmen, die sie nicht im Sortiment haben", erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). "Eine Ausnahme gilt für sehr kleine Läden, etwa Kioske. Sie müssen nur Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst auch verkaufen."

Übrigens: Selbst wenn die Dose zerbeult oder die PET-Flasche eingeknickt ist, müssen die Händler diese Getränkeverpackung zurücknehmen und das Pfand erstatten. Wichtig ist nur, dass das Einwegpfandlogo aufgedruckt und erkennbar ist.

Info
Ab Januar 2024 muss der PET-Flaschenverschluss mit der Flasche verbunden sein. Die Getränkeverpackung muss dann immer mit Deckel abgegeben werden.

Für diese Getränkeverpackungen gibt es kein Geld zurück

Noch kein Pfand wird auf Getränkeverpackungen aus Glas, PET oder Aluminium erhoben, in denen sich Milch oder Milchmischgetränke – wie beispielsweise Kefir, Buttermilch oder Ayran – befinden. Für diese Getränkeverpackungen wird erst ab dem 1. Januar 2024 Pfand berechnet.

Und: Für Getränkeverpackungen, auf denen das Einwegpfandlogo nicht aufgedruckt ist, gibt es ebenfalls kein Geld zurück. Sie bestehen meist aus Restbeständen, die die Supermärkte noch bis zum 1. Juli 2022 verkaufen dürfen. Derartige Getränkeverpackungen werden im Gelben Sack, in der Gelben Tonne oder in der Wertstofftonne entsorgt.

Verwendete Quellen
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): "Verpackungsgesetz (VerpackG)"
  • Umwelt-Bundesamt (UBA): "Änderungen im Verpackungsgesetz ab Juli 2021"
  • Die Bundesregierung: "Fragen und Antworten zum Verpackungsgesetz"
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