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Pfand | Neue Regelungen: Ein- und Mehrwegflaschen werden teurer


Worauf man jetzt Pfand zahlt
Neue Pfandregelungen: Das sollten Sie jetzt wissen

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 01.07.2022Lesedauer: 2 Min.
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Einweg-PET-Pfandflasche: Der Pfandpreis ist künftig einheitlich.Vergrößern des Bildes
Einweg-PET-Pfandflasche: Der Pfandpreis ist künftig einheitlich. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Für Getränkeflaschen und -dosen könnten Sie an der Kasse mehr zahlen. Der Grund: Die Übergangsfrist für die neuen Pfandregelungen ist vorbei.

Zum 1. Januar 2022 wurde das Pfandsystem in Deutschland ausgeweitet. Seitdem wird ab dem Stichtag auf alle Einwegflaschen, die aus PET oder ähnlichen Kunststoffen bestehen und weniger als drei Liter Inhalt haben, Pfand erhoben. Zum Jahresbeginn mussten also auch für Obst- und Gemüsesäfte, Smoothies und sogar Apfelwein oder auch Cider an der Kasse mehr gezahlt werden. Auch für jegliche Art von Getränkedosen müssen Kunden seit dem 1. Januar 2022 Pfand zahlen. Theoretisch. Denn bislang galt noch eine Übergangsfrist.

Auf diese Flaschen und Dosen zahlt man Pfand

So konnten der Lebensmittelhandel und die Hersteller bis dato noch die Nische nutzen und ihre Getränke – sei es in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen – pfandfrei anbieten. Doch zum 1. Juli 2022 verstreicht die Frist. Ab dem Tag sollen keine entsprechenden Getränkeverpackungen mehr im Umlauf sein, für die nicht auch noch Pfand gezahlt werden muss.

Somit fällt auf alle folgenden Getränke künftig ein Pfand an:

  • Fruchtsäfte / Gemüsesäfte
  • Fruchtnektare
  • Fruchtschorlen (mit Kohlensäure)
  • Smoothies
  • Mineralwasser
  • Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure
  • Energydrinks
  • Bier
  • Biermischgetränke
  • alkoholische Mischgetränke
  • Cider (Apfelschaumwein)
  • Apfelwein

Die ehemalige Bundesumweltministerin Svenja Schulze fasst es kurz und knapp zusammen: "Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen sind 25 Cent Pfand zu zahlen, unabhängig vom Inhalt."

Diese Ausnahmen gelten

Bei der Pfandpflicht gibt es jedoch auch nach dem 1. Juli 2022 noch ein Schlupfloch: So muss für Getränkekartons weiterhin kein Pfand gezahlt werden. Der Grund: Verpackungen wie beispielsweise des Herstellers Tetra Pak gelten als umweltfreundlich. Sie können bis zu 90 Prozent recycelt werden. Bei Milch und Milchmischgetränken greift die Pfandpflicht erst ab dem 1. Januar 2024.

Achtung: Wenn Sie Getränkeverpackungen gekauft haben, die in der Übergangszeit bis zum 1. Juli 2022 nicht pfandpflichtig waren, dann bedeutet das nicht, dass Sie hierfür ab dem 1. Juli 2022 Pfand ausgezahlt bekommen, wenn Sie sie zurückbringen. Sie bekommen nur dann das Pfand erstattet, wenn sich auf der Getränkeverpackung das entsprechende Pfandlabel befindet.

Verwendete Quellen
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