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Was bringt der Strichcode auf dem Kassenzettel?


Auch für Kunden sinnvoll
Kassenzettel: Das steckt hinter dem Strichcode


Aktualisiert am 22.10.2022Lesedauer: 2 Min.
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Kassenzettel: Der Strichcode auf dem Kaufbeleg ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.Vergrößern des Bildes
Kassenzettel: Der Strichcode auf dem Kaufbeleg ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. (Quelle: t-online)

Auf dem Kassenzettel befinden sich zahlreiche Informationen, deren Sinn nur wenige Verbraucher kennen – neben langen Zahlreihen und kryptischen Abkürzungen immer häufiger auch ein Strichcode. Wozu dient er?

Eigentlich sind für Verbraucher nur wenige Angaben auf dem Kassenzettel wirklich wichtig:

  • die Preise der Ware
  • die Menge der Ware
  • der Gesamtbetrag

Es gibt jedoch eine Information, die Ihnen im Streitfall helfen kann.

Zeitersparnis

Auf den meisten Einkaufszetteln von Supermärkten, Drogeriemärkten und auch Discountern befindet sich inzwischen ein Strichcode. Dieser dient dazu, dass bei einer Beanstandung der Kaufvorgang schnell im System abgerufen werden kann. Das bestätigt auch Lidl auf Nachfrage von t-online.

Dafür muss an der Kasse lediglich der Strichcode eingescannt werden. Schon können bei Rückgaben Beträge entfernt oder zugefügt und unter Umständen ein neuer Beleg gedruckt werden. Wichtig ist das beispielsweise für die Belegführung, die das Unternehmen gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden nachweisen muss. Nachträgliche Stornierungen und Rückgaben werden so leichter erfasst und direkt korrigiert.

Was muss auf einem Kassenzettel stehen?

Welche Angaben auf einem Kassenzettel gemacht werden müssen, wird vom Bundesfinanzministerium (Bmf) vorgegeben. Auf Nachfrage von t-online teilte das Ministerium folgendes mit:

"Die Pflichtangaben enthält § 6 Kassensicherungsverordnung:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • das Datum der Belegausstellung und den Zeitpunkt des Vorgangbeginns sowie den Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung,
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  • die Transaktionsnummer,
  • das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
  • die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls."

Einige Angaben sind jedoch nicht immer vorhanden: "Sofern ein elektronisches Aufzeichnungssystem ohne TSE betrieben wird, werden keine technischen Daten der TSE (Vorgangsbeginn, Vorgangsbeendigung, Seriennummer des Sicherheitsmoduls und Transaktionsnummer) auf den Beleg gedruckt", so das Bmf. Der Strichcode ist somit nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Verwendete Quellen
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