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Wann und wie man seinen Namen ändern kann


Müller, Meier, Schulz
Wann und wie man seinen Namen ändern kann

  • Claudia Zehrfeld
Von Claudia Zehrfeld

Aktualisiert am 18.10.2022Lesedauer: 3 Min.
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Muster eines Personalausweises: Um seinen Namen – fernab von Eheschließung, Scheidung oder Adoption – zu ändern, müssen gewichtige Gründe vorliegen.Vergrößern des Bildes
Muster eines Personalausweises: Um seinen Namen – fernab von Eheschließung, Scheidung oder Adoption – zu ändern, müssen gewichtige Gründe vorliegen. (Quelle: Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)

Manch einer ist mit seinem Vornamen nicht zufrieden, ein anderer nicht mit seinem Nachnamen. In bestimmten Fällen kann man diese ändern lassen.

Nach einer Heirat oder Scheidung lässt sich der Nachname unkompliziert ändern. Manche Menschen möchten ihren Nachnamen aber aus anderen Gründen ändern oder sind mit ihrem Vornamen sehr unzufrieden. Eine Namensänderung ist auch dann möglich – aber nur, wenn triftige Gründe vorliegen.

Eine solche Namensänderung wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet, erklärt die Zeitschrift "Finanztest". Sie ist auf Antrag möglich. Eine Änderung durch Heirat oder Scheidung stellt eine zivilrechtliche Namensänderung dar.

Den Nachnamen ändern

Eine Namensänderung ist nicht möglich, wenn sie nur damit begründet wird, dass der bestehende Name dem Namensträger nicht gefällt oder dass ein anderer Name klangvoller ist oder eine stärkere Wirkung auf Dritte ausübt. So setzt es die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) fest.

Mögliche Gründe für eine Namensänderung können hingegen sein:

  • Führt ein Nachname häufig zu Verwechslungen, weil er im engen Umfeld des Trägers mehrfach vorkommt, ist eine Namensänderung gerechtfertigt. Wer einen Sammelnamen trägt, also einen solchen, der in Deutschland sehr häufig vorkommt (Meier, Müller, Schmidt, Schulz), muss eine Verwechslungsgefahr nicht extra glaubhaft machen.
  • Relativ problemlos können auch Nachnamen geändert werden, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlass zu unangemessenen Wortspielen geben können. Dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen zufolge sind hierbei auch Aspekte wie der Beruf oder die Umgebung des Antragstellers zu berücksichtigen.
  • Schwierigkeiten in Schreibweise oder Aussprache des Nachnamens, die den Betroffenen wesentlich behindern, können auch zu einer Namensänderung berechtigen. Das gilt ebenso für sehr lange oder umständliche Namen.
  • Nachnamen mit "ss" oder "ß" oder mit Umlauten (wie ä, ö, ü) können ebenso ein Grund für eine Namensänderung sein. Das ist der Fall, wenn diese zu starken Schwierigkeiten durch abweichende Schreibweisen führen.
  • Manche Menschen möchten ihren Nachnamen aufgrund von negativen Erlebnissen innerhalb der Familie ändern. Auch das ist theoretisch möglich. Damit ein solcher Antrag eine Aussicht auf Erfolg hat, muss laut Standesämtern aber ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden.

Den Vornamen ändern

Für die Änderung eines Vornamens muss ebenfalls ein wichtiger Grund vorliegen:

  • Das kann etwa der Fall sein, wenn der Name sehr oft im näheren Umfeld der Person vorkommt und Verwechslungsgefahr besteht.
  • Oder wenn jemand einen Namen wie etwa Adolf trägt, der ungewollte Assoziationen (hier: zu Adolf Hitler) hervorruft.
  • Wenn der Antragsteller in seiner Kindheit ein Trauma erlitten hat, das eng mit dem Namen verknüpft ist.
  • Ebenso ist eine Anpassung des Vornamens nach einer Geschlechtsumwandlung möglich. Diese nimmt das zuständige Amtsgericht vor.

Bei Kindern über einem Jahr und jünger als sechszehn Jahren sollten Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden.

Wer zwei Vornamen trägt, kann die Reihenfolge dieser ändern. Dies ist beim Geburtsstandesamt möglich, auch ohne Angabe von Gründen.

Bei der Wahl eines neuen Vornamens kann die Gesellschaft für deutsche Sprache beraten. Sie pflegt eine Datenbank mit mehr als einer Million Vornamen und ist auch für werdende Eltern, die sich mit dem Vornamen für den Nachwuchs unsicher sind, ein Anlaufpunkt.

Wo kann man seinen Namen ändern lassen?

Zuständig für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist die Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist angesiedelt beim Bürger- oder Standesamt. "Finanztest" rät dazu, vorab bei dieser Behörde anzurufen und zu fragen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Was wird für die Namensänderung benötigt?

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).

Eventuell fordert das Amt noch weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein Führungszeugnis oder ein psychologisches Gutachten an. Die Zeitschrift "Finanztest" empfiehlt, die persönlichen Gründe für die Änderung auf einem separaten Blatt zu notieren und dieses dem Antrag beizulegen.

Was kostet eine Namensänderung?

Was ein öffentlich-rechtlicher Namenswechsel kostet, richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Ist dieser gering, kann der Wechsel unter 100 Euro kosten. In München und Hamburg zum Beispiel kostet eine Vornamensänderung ab 25 Euro, in Düsseldorf ab 50 Euro. Maximal ist in diesen Städten 300 (Düsseldorf), 500 (München) oder 1.000 Euro (Hamburg) dafür fällig. Der Nachname lässt sich in München für 50 bis 1.500 Euro ändern. In Düsseldorf betragen die Maximalkosten hierfür 1.200 Euro, in Hamburg 1.000 Euro.

Bei einer erfolgreichen Änderung kommen Folgekosten auf den Antragsteller zu, da dieser Dokumente wie den Personalausweis neu beantragen muss. Und auch wenn der Antrag abgelehnt wird, fällt eine Gebühr an. Sie beträgt laut "Finanztest" zwischen 10 und 50 Prozent der Verwaltungsgebühr.

Wie oft werden Namen geändert?

In Rostock beispielsweise wurden in den vergangenen Jahren im Schnitt 68 Namensänderungen pro Jahr dokumentiert, in Schwerin mit etwa zwölf deutlich weniger.

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