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Betreuungsgeld gekippt: Was Eltern jetzt wissen müssen


Wie lange fließt noch Geld?
Betreuungsgeld gekippt – was Eltern jetzt wissen müssen

Von afp, dpa
Aktualisiert am 24.07.2015Lesedauer: 3 Min.
Betreuungsgeld gekippt - so geht es jetzt weiter.Vergrößern des BildesOb Eltern weiterhin Betreuungsgeld bekommen, müssen jetzt die einzelnen Bundesländer entscheiden. (Quelle: dpa-bilder)
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Das Betreuungsgeld verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte das Gesetz gar nicht erlassen dürfen, denn dafür sind die Länder zuständig. So urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Urteil verunsichert die fast 455.300 Familien, die Betreuungsgeld beziehen. So geht es jetzt weiter.

Von Anfang an war das Betreuungsgeld umstritten. Im August 2013 hatte die CSU die Familienleistung nach heftigem Streit durchgeboxt. Eltern, die ihre zwei- bis dreijährigen Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kita schicken, sondern zu Hause betreuen, bekommen monatlich 150 Euro vom Staat. Gegen das Gesetz hatte der Hamburger Senat geklagt, in dem damals die SPD das Sagen hatte. Mit Erfolg.

Was bedeutet das Urteil für Familien, die Betreuungsgeld beziehen?

Die Verfassungsrichter haben keine Übergangsfrist gesetzt. Sie verwiesen aber deutlich auf allgemeine Verwaltungsregeln des Vertrauensschutzes. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat klargestellt, dass das Betreuungsgeld vorerst weiter ausgezahlt wird. Das gilt auch für Eltern, deren Anträge schon bewilligt sind.

Am 13. August will die Ministerin mit den Familienpolitikern der Regierungsfraktionen beraten, wie es weiter geht. Doch letztendlich müssen die Verwaltungen in jedem einzelnen Fall prüfen, ob und wie lange die Prämie weiter gezahlt wird.

Müssen Eltern Betreuungsgeld zurückzahlen?

Schwesig wies Bedenken zurück, Eltern müssten unter Umständen Betreuungsgeld zurückzahlen. "Klar ist: Niemand muss Geld zurückbezahlen", sagte sie der "Bild-Zeitung".

Was ist mit Eltern, die noch auf ihren Bescheid warten?

Wenn der Antrag auf Betreuungsgeld noch nicht bewilligt wurde, können sich Eltern wenig Hoffnung auf die Leistungen machen. "Denn Vertrauensschutz gilt erst ab dem Moment der Bewilligung", erläutert der Staatsrechtler Joachim Wieland aus Speyer. Das Familienministerium prüft derzeit die Rechtslage.

Klar ist erst einmal, dass neue Anträge auf Betreuungsgeld keine Chance haben werden.

Warum ist das Betreuungsgeld Ländersache?

Der Bund hatte keine rechtliche Kompetenz, ein Betreuungsgeld einzuführen. Das ist Ländersache. Nach dem Grundgesetz darf der Bund für die öffentliche Fürsorge nur unter bestimmten Bedingungen tätig werden – zum Beispiel, um bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Die Richter argumentierten in diesem Fall: Das Betreuungsgeld ändert nichts daran, dass es nicht überall genug Betreuungsplätze für Kleinkinder gibt. Die Prämie hängt nicht davon ab, ob ein Kita-Platz vorhanden ist, sondern nur davon, ob Eltern ihn in Anspruch nehmen oder nicht.

Auch der Wunsch nach Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung sei für sich genommen kein Grund für ein Bundesgesetz. Mit der Wahlfreiheit hat etwa Bayern die Prämie stets verteidigt.

Können die Länder Betreuungsgeld in Eigenregie weiter zahlen?

Jedes Bundesland kann ein Landesbetreuungsgeld einführen. Die Richter haben nichts dazu gesagt, ob die Leistung auch inhaltlich gegen das Grundgesetz verstößt, ob sie etwa falsche Anreize schafft oder Frauen benachteiligt. Bayern hat schon angekündigt, das Betreuungsgeld weiterzuzahlen. Viele Bundesländer werden von SPD oder Grünen regiert. Dass sie die ungeliebte "Herdprämie" weiter zahlen, ist unwahrscheinlich. Das sind die bisherigen Tendenzen:

Bayern will das Betreuungsgeld weiterzahlen, fordert das benötigte Geld aber vom Bund. Die CSU hatte die Leistung nach langem Streit im Bund durchgesetzt.

Hamburg begrüßt das Urteil der Verfassungsrichter. Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) forderte den Bund auf, "das nun freiwerdende Geld für die Verbesserung der Qualität in den Kitas zur Verfügung zu stellen". Ähnliche Forderungen kamen aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern.

Sachsen und das Saarland würden das Geld ebenfalls gerne für sich beanspruchen. Dies sei wichtig, "damit dort passgenaue Hilfen für Familien geleistet werden können", sagte Saar-Familienministerin Monika Bachmann (CDU). Sachsen zahlt bereits aus eigener Kasse ein Landeserziehungsgeld.

Hessen möchte, dass Familien weiterhin von dem Geld profitieren, wie ein Sprecher des Sozialministeriums in Wiesbaden sagte. Das Betreuungsgeld sei eine Leistung, die Familien zu Gute komme und die Wahlfreiheit unterstütze. Auch Erziehung zu Hause habe ihren Wert.

Baden-Württemberg forderte einen Bestandsschutz für Familien, die die Leistung beziehen oder einen Bescheid dafür haben. Das Land will selbst aber kein Betreuungsgeld aus eigener Kasse zahlen.

In Thüringen haben Eltern lange Zeit doppelt Betreuungsgeld kassiert. Neben der Familienförderung vom Bund gab es bereits seit 2006 ein Landeserziehungsgeld. Die neue Landesregierung hat es im Juni abgeschafft. Sie will mit dem gesparten Geld von jährlich rund 20 Millionen Euro ein gebührenfreies Kita-Jahr finanzieren. Der Partei- und Fraktionschef der CDU in Thüringen, Mike Mohring, fordert, mit den freiwerdenden Mitteln aus dem Betreuungsgeld das Kindergeld in den ersten drei Lebensjahren aufzustocken.

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