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Risikoschwangerschaft: Informationen und Tipps


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Risikoschwangerschaft: Informationen und Tipps

kg (CF)

Aktualisiert am 22.08.2016Lesedauer: 3 Min.
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Unterschiedliche Faktoren lassen den Arzt einschätzen, ob eine Risikoschwangerschaft vorliegt.Vergrößern des Bildes
Unterschiedliche Faktoren lassen den Arzt einschätzen, ob eine Risikoschwangerschaft vorliegt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Immer häufiger wird bei angehenden Müttern eine Risikoschwangerschaft diagnostiziert. Doch wann genau besteht tatsächlich eine Gefahr? Wir erklären die Risikofaktoren und wie sie sich auf die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft auswirken.

Wann liegt eine Risikoschwangerschaft vor?

Ärzte sprechen immer dann von einer Risikoschwangerschaft, wenn aufgrund des Alters der Mutter, bestimmter Erkrankungen oder auffälliger Befunde in der Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko für das Leben oder die Gesundheit von Mutter und Kind besteht. Eine Risikoschwangerschaft liegt beispielsweise vor, wenn die werdende Mutter bei ihrer ersten Schwangerschaft älter als 35 Jahre oder jünger als 18 Jahre ist, wenn sie bereits eine Fehlgeburt oder andere Komplikationen erlitten hat, wenn sie chronische Krankheiten wie Diabetes hat oder Mehrlinge erwartet. Auch die Chromosomenstörung Trisomie 21 tritt bei schwangeren Frauen über 35 häufiger auf.

Mittlerweile gilt jede zweite Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft

Dies sind nicht die einzigen Gründe für eine Einschätzung als Risikoschwangerschaft. Beispielsweise gelten auch die folgenden als Risikofaktoren:

  • Gebären von bereits mehr als vier Kindern
  • vorheriger Kaiserschnitt
  • Abhängigkeit von Medikamenten oder Alkohol
  • ungünstige Steißlage des ungeborenes Kindes in der Gebärmutter
  • erbliche oder psychische Erkrankungen der Schwangeren

Da heutzutage viele Frauen bereits älter als 35 Jahre alt sind, wenn sie ihr erstes Kind erwarten, gelten sehr viele Schwangerschaften als Risikoschwangerschaft. Die Seite "gesundheit.de" gibt hier aber Entwarnung: Der Risikenkatalog werde stetig erweitert, weshalb Ärzte ziemlich schnell von einer Risikoschwangerschaft sprechen. Eine Risikoschwangerschaft kann deshalb natürlich auch gut verlaufen.

Intensivere Überwachung und mehr Untersuchungen

Wenn Ihr Arzt eine Risikoschwangerschaft bei Ihnen feststellt, trägt er die Ergebnisse seiner Erkenntnisse in Ihren Mutterschaftspass ein. Machen Sie sich aber nicht zu große Sorgen, denn diese Einschätzung bedeutet nicht zwangsläufig, dass es während des Verlaufs Ihrer Schwangerschaft oder der Geburt zu Komplikationen kommt. Vielmehr wird nach dem Befund einer Risikoschwangerschaft sichergestellt, dass Sie, während Sie schwanger sind, besonders intensiv vom Arzt überwacht werden.

Eine Risikoschwangerschaft ist aber auf gar keinen Fall mit einer gefährlichen Schwangerschaft gleichzusetzen. Für eine Risikoschwangerschaft muss eben einer der Risikofaktoren erfüllt sein. Nehmen Sie die Vorsorge wirklich Ernst, steht einem normalen Schwangerschaftsverlauf nicht viel im Weg. Zwar steigt das Risiko ab 35, ein Kind mit Down-Syndrom zu gebären. Wie das Portal "NetMoms" in einer Risikotabelle jedoch aufführt, ist beispielsweise mit einem Alter von 40 Jahren nur eines von 75 Föten betroffen. Der absolute Großteil der Kinder kommt also nach wie vor gesund auf die Welt.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Was zur Vorsorgebetreuung von Schwangeren gehört und welche Kosten dabei von der Krankenkasse übernommen werden, ist heute durch die Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Eingeschlossen ist dabei zum Beispiel die Beratung der werdenden Mutter über Ihren Zustand, den ihres Kindes und welche Veränderungen für sie bevorstehen. Auch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen werden bezahlt, dazu gehören zum Beispiel drei Ultraschalluntersuchungen.

Bei Risikoschwangerschaften werden laut Angaben verschiedener Krankenkassen außerdem Kosten im tariflich vorgesehenen Umfang für zusätzliche Untersuchungen übernommen, die medizinisch notwendig sind und von Ihrem behandelnden Arzt empfohlen werden. Darunter fallen zum Beispiel Behandlungen einer Schwangerschaftsdiabetes oder Bluthochdruck. Welche Kosten Ihre Krankenkasse tatsächlich übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich für nähere Informationen daher am besten direkt an Ihren Versicherer.

Untersuchungen auf genetische Fehlbildungen

Bei Verdacht auf eine Stoffwechselerkrankung oder einen vererbten Gen-Defekt kann laut Angaben der HanseMerkur Krankenversicherung AG in der 10. bis 12. Schwangerschaftswoche beispielsweise eine Plazentauntersuchung erforderlich sein. Dabei wird am häufigsten die transabdominale Form verwendet, bei der eine schmale Punktionsnadel in den Bauch gestochen wird, um Gewebeteile der Plazenta zu entnehmen.

Sucht der Arzt nach Chromosomenabweichungen beim Fötus, kann er dafür in der 14. bis 20. Schwangerschaftswoche eine Fruchtwasseruntersuchung durchführen. Diese wird laut der Techniker Krankenkasse vor allem Frauen ab 35 Jahren angeboten. Dazu wird als erstes per Ultraschall die genaue Position des Babys bestimmt. Durch die Bauchdecke wird in die die Gebärmutter gestochen und so in etwa 20 Milliliter Fruchtwasser abgenommen. Diese Untersuchung sollten Sie allerdings mit ihrem Frauenarzt genau absprechen, da es auch Risiken für das Kind gibt. Im schlimmsten Fall kann das Kind verletzt werden oder es sogar zu einer Fehlgeburt kommen.

Nabelschnurpunktion kann Rhesusunverträglichkeit aufdecken

Besteht wiederum der Verdacht, dass das Ungeborene eine Infektion hat oder die Blutgruppen von Mutter und Kind unverträglich sind (Rhesusunverträglichkeit), kann ab der 16. Schwangerschaftswoche eine Nabelschnurpunktion erfolgen. Auch hier wird mit Hilfe der Ultraschalluntersuchung die Position des Kindes bestimmt und die Lage der Nabelschnur. Für die Untersuchung benötigt der Arzt eine Stelle der Nabelschnur, die sich möglichst nahe am Ansatz zum Mutterkuchen befindet. Ebenfalls durch die Bauchdecke der Mutter - und unter permanenter Ultraschallkontrolle - wird eine dünne Nadel in die Nabelvene gestochen, um Blut zu entnehmen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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