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Fehlende Hortplätze: "Keine Betreuung fürs Kind bedeutet keine Arbeit"


Eltern mit Existenzängsten
"Keine Betreuung fürs Kind bedeutet keine Arbeit"

  • Claudia Zehrfeld
Von Claudia Zehrfeld

Aktualisiert am 01.05.2019Lesedauer: 5 Min.
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Zwei Grundschüler: In vielen Regionen mangelt es an einem Betreuungsangebot für Grundschulkinder.Vergrößern des Bildes
Zwei Grundschüler: In vielen Regionen mangelt es an einem Betreuungsangebot für Grundschulkinder. (Quelle: Imgorthand/getty-images-bilder)

Um Arbeit und Familie vereinbaren zu können, müssen genügend Betreuungsplätze für die Kinder vorhanden sein. Das ist in Deutschland aber nicht der Fall. Die Hortplätze reichen nicht aus. Müssen Mütter und Väter nun ihre Arbeitsplätze aufgeben? Wie es betroffenen Eltern geht.

In Henstedt-Ulzburg in Schleswig-Holstein sind Hortplätze rar. Nicht jeder Erstklässler wird in diesem Jahr einen Hortplatz erhalten. Die Eltern machen sich deshalb Sorgen. "Jeder von uns hat Existenzängste", sagt Janin Herrel, eine der möglicherweise betroffenen Mütter, im Gespräch mit t-online.de. "Für uns bedeutet keine Betreuung keine Arbeit und damit Verlust von Wohnung oder Eigenheim."

Hortgruppen sind überbelegt

In der Gemeinde gibt es schon jetzt eine Überbelegung in den Horten: Die insgesamt 540 Plätze werden derzeit von 743 Kindern genutzt. Kindergarten, Krippe und Kinderhort sind seit Anfang des Jahres an den Eigenbetrieb ausgegliedert. Dieser will nicht riskieren, durch die Überbelegung seine Betriebserlaubnis zu verlieren. Die Eltern der künftigen Erstklässler haben nun Angst, dass erst einmal die Überbelegung abgebaut und kaum ein Kind nachrücken wird. "Das wäre für uns Eltern eine Katastrophe", sagt Herrel. Sie arbeitet derzeit 25 Stunden pro Woche, ihr Mann ist Vollzeit berufstätig. "Wir haben große Angst."

Nadine Meißner ist das passiert, wovor Herrel sich fürchtet: Ihr jüngster Sohn hat im vergangenen Jahr keinen Hortplatz in der Nähe seiner Grundschule erhalten. Die 39-Jährige wohnt mit ihren drei Kindern in Torgau in Sachsen, sie ist alleinerziehend, arbeitet in Teilzeit. "Ich habe ein dreiviertel Jahr zuvor den Antrag gestellt und öfter vor Ort nachgefragt. Da sagte man mir, ich solle mir keine Gedanken machen, die Verträge werden verschickt, kurz bevor das Schuljahr beginnt", berichtet Meißner. "Und dann kam eine Ablehnung." Die 100 Plätze wurden an andere vergeben. "Für mich ist eine Welt zusammengebrochen."

Sie machte das Problem öffentlich und bekam daraufhin einen Hortplatz angeboten – allerdings in der Nähe einer anderen Schule. Nun geht ihr Sohn nicht auf die Schule in ihrem Einzugsgebiet, sondern auf jene, die einen angeschlossenen Hortplatz bieten konnte. Das Problem dabei: Schule und Hort sind fast zwei Kilometer von der Wohnung der Meißners entfernt. Und allein möchte die Mutter den sechsjährigen Jungen diesen Weg nicht zurücklegen lassen. "Das ist mir zu riskant."

Arbeitszeiten kollidieren mit Hortöffnungszeiten

Nadine Meißners Frühschicht als Kassiererin in einem Discounter startet bevor der Hort öffnet. Würde sie früh arbeiten, könnte sie ihren Sohn also nicht zur Schule bringen. Wenn sie in der Spätschicht arbeitet – wie sie es derzeit hauptsächlich tut – kann sie ihr Kind hingegen nicht vom Hort abholen. Also muss Meißner eine Freundin bitten, den Sohn nach Hause zu bringen, ihre größeren Kinder müssen aushelfen oder der Vater der Kinder muss einspringen – sofern er einmal früher Feierabend hat. "Ich muss viele einbinden, damit mein Kind ordentlich zur Schule gehen und den Hortplatz nutzen kann", sagt sie.

Meißners Sohn ist in der Nachbarschaft nicht der einzige Erstklässler, der wegen eines Hortplatzes zu der weiter entfernten Schule geht. "Da wäre es doch toll, wenn es eine Art Sammeltransport gäbe", sagt die Mutter. Ihr Sohn ist an der Schule mit Hortplatz erst einmal bis 2020 bewilligt – wie es danach weitergeht, weiß Meißner noch nicht. Die Alleinerziehende wünscht sich, dass die Berufstätigkeit der Eltern stärker kontrolliert wird, sodass Eltern, die einer Arbeit nachgehen, vorrangig einen Anspruch auf einen Hortplatz für ihr Kind haben.

In ganz Deutschland fehlen Hortplätze

Janin Herrel und Nadine Meißner sind nur zwei Beispiele von vielen. In ganz Deutschland geht es Eltern ähnlich. In vielen Städten und Gemeinden fehlen Plätze in der Ganztagsbetreuung. Laut einer Erhebung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gingen 2017 sieben Prozent der Grundschulkinder, deren Eltern sich eine institutionelle Betreuung wünschten, leer aus. Eine andere Erhebung, die sich auf die Betreuungsquote stützt, die das Deutsche Jugendinstitut 2016 erhoben hat, geht von rund 330.000 fehlenden Plätzen in ganz Deutschland aus.

Genaue und aktuelle Zahlen seien schwierig zu ermitteln, heißt es beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln. "Wir wissen gar nicht, wie viele Kinder genau betreut werden", sagt Wido Geis-Thöne, der dort als Senior Economist für Familienpolitik arbeitet, und erklärt, warum: "Das liegt an der speziellen Situation hierzulande. Wir haben in Deutschland auf der einen Seite die Horte und auf der anderen die Ganztagsschulen, in denen Grundschulkinder betreut werden." Das Problem dabei sei, dass die Statistiken der beiden Formen nicht miteinander verbunden sind, obwohl es Überschneidungen gibt – manche Kinder also sowohl Hort als auch Ganztagsschule besuchen.

Das resultiere daraus, dass der Hort als Betreuungseinrichtung gilt und damit in die gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern fällt. Die Ganztagsschule hingegen wird als Bildungseinrichtung gewertet und ist somit Sache der Länder. "Dabei ist es den meisten Familien ja egal, ob es nun ein Hort- oder Ganztagsschulenplatz ist. Hauptsache, die Einrichtung hat die passenden Öffnungszeiten und ist nah an der Schule."

Der Informationsdienst IWD hat ausgerechnet, wie sich mehr Hortplätze auch für den Staat rentieren würden: Bei zusätzlichen 330.000 Plätzen und einer Erweiterung der Betreuung in den Abend hinein sowie auf den Samstag, würden jährliche Zusatzausgabe von 0,8 Milliarden Euro entstehen. Die zusätzlichen Einnahmen des Staates durch die höhere Erwerbstätigkeit (vor allem) der Mütter würde sich auf 2,1 Milliarden Euro belaufen.

Rechtsanspruch könnte 2025 kommen

Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es nur für Kitakinder. Für Grundschulkinder existiert dieser nicht – mit Ausnahme in manchen Bundesländern wie etwa Brandenburg. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass ein bundesweit geltender Rechtsanspruch für Grundschulkinder bis 2025 verwirklicht werden soll.

So lange kann Janin Herrel natürlich nicht warten. Sie hat zusammen mit weiteren Eltern eine Initiative gegründet, die sich für mehr Hortplätze einsetzt. Sie haben konkrete Vorschläge gesammelt, um das Problem in ihrer Gemeinde anzugehen, und diese dem Bürgermeister übergeben. So schlagen sie unter anderem vor, die Altersobergrenze für einen Platz herabzusetzen. Bisher liegt diese bei 14 Jahren – "Dabei hat ein 14-Jähriger doch lange nicht mehr den Betreuungsanspruch wie ein Sechsjähriger", sagt Herrel. Zudem fordert die Initiative, das Vergabeprinzip zu verbessern und dabei beispielsweise auch die Arbeitsbescheinigungen der Eltern zu kontrollieren sowie attraktivere Angebote für Erzieher zu schaffen.


Dass solche Elterninitativen, die es in Deutschland zahlreich gibt, etwas erreichen können, zeigen viele Beispiele, etwa die Initiative "Hortplätze Frankfurter Berg". Diese gibt es seit 2016. Holger Kind, einer der Initiatoren, berichtet, dass durch den Elterneinsatz unter anderem neue Räumlichkeiten für Betreuungsplätze gestellt wurden. Vor zwei Jahren war der Frankfurter Stadtteil hochgradig unterversorgt. Heute würden Eltern zwar nicht immer dort einen Betreuungsplatz bekommen, wo sie ihn gerne hätten – aber sie bekämen zumindest einen.

Das ist etwas, wovon die Initiative, in der Janin Herrel mitwirkt, noch träumt: ein Hortplatz für jedes Kind.

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