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Wie viel Unterhalt steht Ihrer Ex-Frau zu?


Scheidung
Wie viel Unterhalt steht Ihrer Ex zu?

Uwe Kauss - wanted.de

Aktualisiert am 30.01.2017Lesedauer: 4 Min.
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Bei der Scheidung kann Ihre Ex-Frau einiges an Unterhalt einfordern.Vergrößern des Bildes
Bei der Scheidung kann Ihre Ex-Frau einiges an Unterhalt einfordern. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Auf das Ende der Liebe folgen harte Zeiten: Trennung und Scheidung beschäftigen Anwälte, Gutachter und Gerichte. Auf welche Schwierigkeiten, Tricks und Fallen sich Männer bei einer Trennung einstellen müssen, erklärt ein Familienrechtsanwalt.

Wer zahlt wie viel? Was verschweigt sie mir? Wie komme ich ans Geld? Für den renommierten Frankfurter Familienrechtsanwalt Dr. Wolfgang Spinner-Ahnert, der auch einige Prominente vertreten hat, ist das Alltag. Er kennt auch die Tricks, mit denen Frauen versuchen, mehr herauszuschlagen.

Das Kind als Ausrede für Trickserei

Seit 2009 gilt in Deutschland ein neues Unterhaltsrecht. Das besagt: Beide Partner müssen sich nach der Scheidung selbst um ihren Lebensunterhalt kümmern. Die Kinderbetreuung, die meist die Frauen übernehmen, gelte "im Regelfall nur bis zum Schulbeginn." Denn in Deutschland gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztages-Kindergärten, viele Schulen bieten Nachmittagsbetreuung an. Beliebt um an mehr Geld zu kommen sei die Aussage, der Sohn oder die Tochter verweigerten den Hortbesuch, daher könne die Mutter nicht arbeiten gehen. "Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt", sagt der Familienanwalt. Das Gericht beauftragt in solchen Fällen meist einen Kinderarzt als Gutachter. >>

Seine Erkenntnis kann allerdings dauern – oft vergeht ein halbes Jahr, bis sie dem Gericht vorliegt.

Bei wohlhabenden Paaren stehen nun auch die Kosten für den privaten Kindergarten oder die Privatschule zur Diskussion. "Das Verhältnis des Einkommens der Ex-Partner bestimmt, wer welchen Kostenanteil übernimmt", erklärt Wolfgang Spinner-Ahnert. Doch die Voraussetzung sei: Beide Parteien müssten an der Entscheidung beteiligt sein und zustimmen. Meldet die Frau ihre Tochter auf einer teuren Privatschule an und schickt die Rechnung ihrem Ex-Gatten, der von nichts weiß, müsse dieser keinen Cent zahlen, betont der Experte.

Der Unterhalt

Doch richtig zur Sache geht’s beim Trennungs- und Scheidungsunterhalt. "Früher galt für Frauen die goldene Regel: Einmal einen Arzt geheiratet, immer Arztgattin. Das ist in der Rechtsprechung lange vorbei, hängt aber in den Köpfen vieler Männer", weiß Spinner-Ahnert. >>

Nun wird das Einkommen der vergangenen zwölf Monate beider Ex-Partner zusammengerechnet, bei Selbstständigen das durchschnittliche Betriebsergebnis von fünf Jahren. 3/7 davon erhält der weniger Verdienende - meist die Frau -, 4/7 bekommt der Mann. Aber erst, wenn vor Gericht die Abzüge und Zuschläge verhandelt sind. Was steht ihr extra zu? Der Trennungsunterhalt bringe in vielen Scheidungsfällen den Frauen mehr Geld als der "nacheheliche Unterhalt", erzählt Spinner-Ahnert. "Im Trennungsjahr gilt eine Garantie des bisherigen Lebensstandards. Hat die Frau nicht gearbeitet, kann das angenehm sein."

Die meisten Frauen müssen nach der Scheidung arbeiten gehen, und das Gehalt verringere den Unterhalt. "Da versuchen viele, so lange es geht, eine Gerichtsentscheidung zu verzögern. Manchmal mit viel Kreativität."

So lässt sich der Prozess verzögern

Vor Gericht gebe es viele Möglichkeiten, Verfahren zu verzögern. "Sie stellen kurz vor Verfahrensabschluss Anträge auf komplexe Folgeverfahren", berichtet der Anwalt. Etwa so: Gibt es eine gemeinsame Immobilie, stehe der Frau die Hälfte ihres Wertzuwachses während der Ehe zu. Über diesen Betrag lasse sich aber trefflich im Detail streiten. Bestellt das Gericht einen Architekten als Gutachter, hat die Frau wieder ein paar Monate gewonnen. Oder die Frage nach dem Vermögen eines Handwerksmeisters und dem Wert seines Betriebs: Für den Gutachter eine knifflige Frage. Das dauert.

Den Betrag schmälern

Doch auch Männer haben Möglichkeiten. Wolfgang Spinner-Ahnert empfiehlt seinen Mandanten etwa, das Auszahlen von Boni und Prämien im Trennungsjahr verschieben zu lassen – denn auch, wenn die Beträge nur einmalig kommen, werden sie vom Gericht zur Unterhaltsberechnung addiert. Auch der Dienstwagen kann zur Falle werden: Mit der üblichen Regel wird ein Prozent seines Listenpreises als Einkommen versteuert. Das Gericht rechnet auch diesen Betrag zum Jahreseinkommen. >>

Meist darf der Wagen privat gefahren werden. Für diesen Vorteil setzt das Gericht einige hundert Euro zusätzlich als "fiktives Einkommen" an – denn ein eigenes privates Auto habe ja auch einen Wert. Und schon wächst der Betrag zur Unterhaltsberechnung, ohne dass der Mann je einen Euro davon gesehen hätte.

Die gemeinsame Wohnung

"Es ist zudem gut zu überlegen, wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht", empfiehlt der Familienanwalt. Denn auch die Hälfte ihres realen Mietpreises – auch bei Eigentum - werde als "fiktives Einkommen" addiert. Wer über den Komfort einer Top-Wohnung in guter Wohngegend verfügt, bekommt so einen satten Betrag als Einkommen zugerechnet: "Bleibt die Frau mit Halbtagsjob dort wohnen, kann es sein, dass ihr damit fast kein Unterhalt mehr zusteht. Bleibt der Mann mit Geschäftsführerposition aber dort wohnen, wird er einiges mehr an die Ex bezahlen müssen."

Erfundene Depressionen und verschwiegene Geliebte

Dem Experten begegne öfter auch das Argument, die Frau könne nach der Scheidung nicht arbeiten gehen. Sie sei krank. Etwa, weil der Mann sie während der Ehe depressiv gemacht habe. Nun müsse die Frage geklärt werden: War sie vor der Ehe bereits krank? Also: Gutachter bestellen, abwarten und hoffen, dass er die Wahrheit herausfindet. Oder die Frau verschweigt, dass sie längst mit dem neuen Geliebten zusammenwohnt. Denn der Bundesgerichtshof hat definiert, dass es für eine feste neue Partnerschaft "auf Intensität und Dauer" ankäme - nach etwa 1,5 bis zwei Jahren gemeinsamen Zusammenlebens. Muss der Ex ja nicht wissen. Denn damit erlischt der Unterhaltsanspruch. So behält die Frau ihre günstige Wohnung samt Erstwohnsitz und leert regelmäßig den Briefkasten, während sie längst im Haus des Geliebten eingezogen ist. Dagegen helfen, so Spinner-Ahnert, nur Detektive. Er warnt aber: "Ich kann beiden Seiten nur raten, sich nicht auf dieses allerunterste Niveau zu begeben. Das ist doch für alle mies."

Wer diesem unangenehmen Thema vorbeugen möchte, sollte sich schon vor der Hochzeit damit auseinandersetzen. Wichtiges zum Ehevertrag finden Sie hier.

Alle Infos zum Thema Unterhalt finden Sie auch in unserer Fotoshow.

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