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Bußgelder im Ausland: Neue Regel in Italien


Verkehrsvergehen im Ausland
Italien bestraft Handy am Steuer mit Fahrverbot

Von adac, dpa
Aktualisiert am 18.12.2016Lesedauer: 4 Min.
In Italien kann so ein Verhalten nun zum Führerscheinentzug führen.Vergrößern des BildesIn Italien kann so ein Verhalten nun zum Führerscheinentzug führen. (Quelle: Ulli Winkler/imago-images-bilder)
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Ab dem kommenden Jahr bestraft Italien das Telefonieren am Steuer deutlich schärfer. Neben hohen Geldbußen kann auch schon beim ersten Verstoß ein Fahrverbot verhängt werden. Darauf weist der ADAC hin.

Wer ohne Freisprechanlage telefoniert, muss ab dem 1. Januar 2017 in Italien mit Geldbußen zwischen 161 und 646 Euro rechnen. Zudem können die Behörden den Führerschein 15 Tage bis zwei Monate entziehen. Für ausländische Autofahrer kommt das einem Fahrverbot gleich. Das gilt laut ADAC für deutsche Führerscheininhaber aber nur für das italienische Staatsgebiet, nicht für Deutschland. Bei einem Unfall kann zudem auch das Handy eingezogen werden.

Nicht stur stellen

Generell sollte man Strafzettel aus dem Ausland nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer sich stur stellt, für den wird es oft richtig teuer.

"Bußgelder aus dem europäischen Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland vollstreckt werden", sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg.

Strafzettel aus dem Ausland können auch hier vollstreckt werden

Möglich sei das, seit Deutschland im Oktober 2010 einen entsprechenden EU-Rahmenbeschluss in nationales Recht umgesetzt hat. Seither können "Geldsanktionen" ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden. "Unter diesen Begriff fallen aber nicht nur das Bußgeld an sich, sondern auch die Verfahrenskosten", so Mielchen weiter.

Zu einem Bußgeld von 35 Euro kommen schnell Verwaltungsgebühren in gleicher Höhe on top, womit auch ein kleiner Strafzettel in Deutschland vollstreckt werden kann. Noch einmal verschärfte Bedingungen gelten für Strafzettel in Österreich. "Hier gibt es bereits seit Oktober 1990 ein Abkommen, welches die Vollstreckung österreichischer Bußgelder bereits ab einem Betrag von 25 Euro möglich macht", erläutert Mielchen.

Besonders scharf im Verfolgen von Verkehrsverstößen sind die Niederlande. "Von knapp 10.000 in Deutschland eingehenden Vollstreckungshilfeersuchen im Jahr 2014 stammten 98 Prozent aus den Niederlanden," sagt Johannes Boos vom ADAC. Aber auch Österreich, Italien, die Schweiz, Belgien, Frankreich und Spanien gehörten in der Praxis zu den Ländern, die Bußgeldbescheide nach Deutschland schicken. Rabatte bis zu 50 Prozent der ursprünglichen Summe gewähren dem ADAC zufolge Länder wie Frankreich, Großbritannien oder Griechenland, wenn innerhalb bestimmter Fristen gezahlt werde.

Mögliche Probleme bei der Wiedereinreise

Liegt die Höhe der Strafzettel unter 70 Euro, kann es allerdings bei der Wiedereinreise zu Problemen kommen. Unter Umständen kann sogar das Fahrzeug des Beschuldigten eingezogen werden. Auch bei Verstößen in Nicht-EU-Ländern drohen Probleme bei der Wiedereinreise, die Konsequenzen sind je nach Land schwer abzuschätzen.

Glück im Unglück hingegen haben Raser, die im Ausland ein Fahrverbot verpasst bekommen. Zwar kommen sie um die saftige Geldstrafe nicht herum und müssen das Steuer dort künftig dem Beifahrer überlassen, jedoch wirkt sich das Fahrverbot nicht auf den deutschen Straßenverkehr aus. "Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht", sagt Johannes Boos vom ADAC.

Autofahrer sollten sich vor Abfahrt informieren, rät der ADAC. In einigen Ländern drohen nicht nur hohe Strafen, sondern auch einige Besonderheiten bei den Verkehrsregeln. So ziehen einige Länder Autos ein, wenn die Fahrer stark betrunken waren. Außerdem sind die Toleranzen etwa bei überhöhter Geschwindigkeit im Ausland teils geringer als hierzulande.

Italien: Nachts sind Verstöße teurer

In Italien wird eine Überschreitung des Tempolimits von mehr als 50 km/h mit mindestens 530 Euro bestraft. Nachts (22 bis 7 Uhr) können sich die Bußgelder übrigens um ein Drittel erhöhen.

Alkoholsündern droht der Verlust des Autos: Ab 1,5 Promille Alkohol im Blut kann der Wagen enteignet und zwangsversteigert werden, sofern der Fahrer selbst der Halter ist.

Darüber hinaus gilt: Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren nur maximal 100 Kilometer pro Stunde auf der Autobahn fahren. In den Sommermonaten bis zum 14. Oktober herrscht ein Winterreifenverbot.

Spitzenreiter Skandinavien: 430 Euro für 20 km/h zu schnell

Spitzenreiter bei den Bußgeldhöhen sind die skandinavischen Länder. In Norwegen etwa kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 20 Kilometer pro Stunde mindestens 430 Euro, in Schweden immerhin mehr als 270 Euro.

In Dänemark können die Behörden wie in Italien ein Fahrzeug beschlagnahmen und zwangsversteigern, wenn der Fahrer mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hat.

Schweiz: Für schnelles Fahren ins Gefängnis

Verkehrsverstöße, insbesondere Überschreitungen des Tempolimits, werden mit drastischen Strafen geahndet. Ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h über dem zulässigen Limit auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft.

Auf Autobahnen herrscht ein generelles Tempolimit von 120 km/h (keine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wie in Deutschland).

Frankreich: Alkoholtester im Auto ist Pflicht

In Frankreich gehört per Gesetz in jedes Fahrzeug ein sogenannter Alko-Tester. Allerdings gibt es keine Strafe, wenn dieser bei einer Kontrolle fehlt.

Wer zu schnell fährt, dem droht ein unmittelbares Fahrverbot. Dann kann nur noch ein Mitreisender das Steuer übernehmen.

Auch an den Ampeln gibt es einige Besonderheiten: Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs zeigt an, dass dieser "Rot" hat. Bei eigener grüner Ampel ist Linksabbiegen in diesem Fall erlaubt, Fußgänger haben jedoch Vorrang.

Österreich: Polizei rufen kann Gebühr kosten

In Österreich kann eine Unfallmeldegebühr von 36 Euro anfallen. Sie fällt an, wenn man bei einem Unfall mit Sachschaden die Polizei ruft, obwohl die Beteiligten ihre Daten auch untereinander hätten tauschen können. Wann genau diese "Blaulichtsteuer" anfällt und wann nicht, hat der österreichische Automobilclub ÖAMTC zusammengestellt.

Kroatien: Immer die Polizei rufen

In dem Land an der Adria dagegen müssen Unfälle immer der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind, dürfen das Land nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung verlassen.

Slowenien: Bußgelder gleich bezahlen

Bußgelder müssen dort sofort beglichen werden. Sonst kann die Polizei bei Ausländern die Ausweisdokumente beschlagnahmen und den Fahrer in Gewahrsam nehmen. Ebenfalls wichtig: Bereits an einer gelben Ampel müssen Autofahrer anhalten.

Ungarn: Mautbeleg kontrollieren

Bei Bezahlung der Autobahnmaut wird das Kfz-Kennzeichen erfasst. Dabei kommt es aber öfters zu Zahlendrehern. Urlauber kontrollieren deshalb am besten den Beleg, bevor sie unterschreiben. Eine nachträgliche Reklamation ist teuer.

Übersicht: Bußgelder in Europa nach Vergehen

Land ‰ max.* Alkohol am Steuer 20 km/h zu schnell 50 km/h + zu schnell Über rot gefahren Überhol-Verstoß Falsch geparkt Handy am Steuer
Belgien 0,5 ab 150 ab 100 ab 300 ab 165 ab 165 ab 55 ab 110
Bosnien-Herzegowina 0,3 ab 200 ab 25 ab 200 ab 150 ab 150 25 ab 10
Bulgarien 0,5 ab 255 ab 25 ab 120 ab 50 ab 25 ab 5 ab 25
Dänemark 0,5 ab 1 MV ab 135 ab 335 270 270 ab 70 200
Deutschland 0,5 ab 500 bis 35 ab 240 90-320 30-250 10-70 60
Estland 0,2 ab 400 bis 120 bis 800 bis 400 bis 385 ab 40 bis 200
Finnland 0,5 ab 15 TS ab 70 14 TS ab 10 TS ab 10 TS 20-80 bis 115
Frankreich 0,5 ab 135 ab 135 1500 ab 135 ab 135 ab 15 ab 135
Griechenland 0,5 ab 80 ab 100 ab 350 ab 350 ab 350 ab 40 100
Großbritannien 0,8 bis 5980 ab 120 bis 2990 bis 1200 ab 120 ab 85 ab 120
Irland 0,5 ab 200 ab 80 ab 80 ab 80 ab 80 ab 40 ab 60
Island 0,5 ab 450 ab 60 ab 90 100 ab 90 ab 10 65
Italien 0,5 ab 530 ab 170** ab 530 ab 170** ab 85 ab 40 ab 161***
Kroatien 0,5 ab 90 ab 65 ab 660 ab 260 ab 90 ab 40 ab 65
Lettland 0,5 ab 210 ab 10 ab 110 ab 30 ab 20 ab 30 15
Litauen 0,4 ab 290 ab 10 ab 290 ab 115 ab 115 ab 30 ab 30
Luxemburg 0,5 ab 100 ab 50 ab 145 145 145 ab 25 145
Malta 0,8 ab 1200 ab 70 ab 70 ab 60 ab 25 ab 25 ab 25
Mazedonien 0,5 ab 250 ab 20 ab 45 ab 300 ab 35 ab 45 45
Montenegro 0,3 ab 70 ab 70 ab 150 ab 70 ab 70 ab 60 ab 60
Niederlande 0,5 ab 360 ab 160 ab 530 230 230 ab 90 230
Norwegen 0,2 ab 600 ab 430 ab 940 630 630 ab 90 160
Österreich 0,5 ab 300 ab 30 bis 2180 ab 70 ab 70 ab 20 ab 50
Polen 0,2 ab 145 ab 25 ab 100 ab 75 ab 60 ab 25 ab 50
Portugal 0,5 ab 250 ab 60 ab 120 ab 120 ab 120 ab 30 ab 120
Rumänien 0,0 ab 150 ab 100 ab 150 ab 65 ab 100 ab 30 ab 65
Schweden 0,2 ab 40 TS ab 270 ab 450 ab 280 ab 280 ab 20 170
Schweiz 0,5 ab 495 ab 150 ab 60 TS 205 ab 245 ab 35 85
Serbien 0,3 ab 45 ab 50 ab 130 ab 130 ab 50 ab 45 ab 25
Slowakei 0,0 ab 450 ab 50 ab 350 150 150 ab 30 ab 60
Slowenien 0,5 ab 300 ab 50 ab 300 250 ab 500 ab 40 120
Spanien 0,5 ab 500 ab 100 ab 600 ab 200 ab 200 bis 200 ab 200
Tschechien 0,0 ab 100 ab 60 ab 200 ab 100 ab 200 ab 60 ab 60
Türkei 0,5 ab 230 ab 55 ab 75 ab 55 ab 75 ab 25 ab 25
Ungarn 0,0 bis 970 bis 100 ab 190 bis 325 bis 325 bis 165 bis 100
Zypern 0,5 ab 100 ab 35 ab 85 ab 85 ab 85 85 85

Quelle: ADAC, Angaben ohne Gewähr. Alle Bußgelder in Euro umgerechnet und gerundet. Für Drogen am Steuer in der Regel ähnliche Strafen wie für Alkohol, in schweren Fällen Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen

Abkürzungen und Anmerkungen:

MV=Nettomonatsverdienst
TS = Tagessatz (Berechnung nach Monatsverdienst; in Finnland Höchststrafe 120 TS)
* Promillegrenze teils niedriger für Fahranfänger und Berufskraftfahrer
** nachts Bußgelder um ein Drittel höher
*** schon beim ersten Verstoß Führerscheinentzug möglich

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