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Kinderreisepass abgelaufen: Was ist jetzt zu tun?


Wenn Urlaub ansteht
Kinderreisepass abgelaufen: Was ist jetzt zu tun?

Von t-online, sms

Aktualisiert am 07.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Kinderreisepass (Symbolfoto): Auch die Kleinsten benötigen Ausweisdokumente für Reisen.Vergrößern des BildesKinderreisepass (Symbolfoto): Auch die Kleinsten benötigen Ausweisdokumente für Reisen. (Quelle: alimdi/imago-images-bilder)
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Wer mit seinen Kindern ins Ausland reisen möchte, steht häufig vor vielen Fragen, wenn ein Kinderreisepass benötigt wird. Wie beantragen Sie diesen und wann läuft er ab? Und was dann?

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Doch wie bekommt Ihr Kind den Reisepass? Und was ist, wenn der Kinderreisepass kurz vor dem Urlaub abgelaufen ist? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kinderreisepass.

Welchen Reisepass benötigt Ihr Kind?

Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen möchten, benötigen Sie bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument für den Nachwuchs. Welches Sie benötigen, hängt vom Alter des Kindes und vom Reiseziel ab.

Der Kinderreisepass kann für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren beantragt werden. Ab dem zehnten Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben. Ab dem zwölften Lebensjahr benötigt Ihr Kind einen Personalausweis oder – für Reisen außerhalb der EU –zusätzlich einen Reisepass.

Allerdings reicht der Kinderreisepass nicht überall aus, da er keinen Chip enthält und entsprechend auch keine Fingerabdrücke gespeichert werden. Für bestimmte Reiseländer wie die USA wird daher zusätzlich ein Visum verlangt.

Wie lange ist der Kinderreisepass gültig?

Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses hat sich mit dem 1. Januar 2021 geändert. Alle Kinderreisepässe, die seitdem beantragt wurden oder werden, sind maximal ein Jahr gültig.

Haben Sie in der Zeit davor einen Kinderreisepass für Ihr Kind beantragt, ist das Gültigkeitsende auf dem Dokument selbst nachzulesen.

Innerhalb des Gültigkeitszeitraumes können Sie den Kinderreisepass ganz einfach verlängern lassen. Allerdings ist das nur bis zum zwölften Lebensjahr möglich, danach verliert der Reisepass seine Gültigkeit und muss durch einen Personalausweis oder Reisepass ersetzt werden.

Was benötigen Sie für den Antrag?

Grundsätzlich muss Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und persönlich bei der Antragstellung dabei sein. Den Antrag müssen gesetzliche Vertreter stellen – in der Regel sind das beide Elternteile, sofern sie miteinander verheiratet sind. Der Antrag muss dort gestellt werden, wo der feste Wohnsitz des Kindes gemeldet ist.

Für den Antrag auf einen Reisepass für unter 18-Jährige benötigen Sie:

  • ein gültiges Ausweisdokument der antragsberechtigten Personen
  • ein aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsbeschluss, Negativbescheinigung vom Jugendamt bei Alleinerziehenden oder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung und Ausweisdokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters, auch dann, wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind und nicht voneinander getrennt leben
  • Staatsangehörigkeitsabfrage

Was kostet der Kinderreisepass?

Grundsätzlich kostet die Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 Euro. Wollen Sie einen alten Pass verlängern und aktualisieren, kostet diese Dienstleistung sechs Euro. Auch die Aktualisierung allein kostet sechs Euro.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Kinderreisepasses?

Für den Kinderreisepass fällt nicht wie bei Erwachsenen eine längere Bearbeitungszeit an. Der Reisepass wird gleich ausgestellt und ausgehändigt. Dafür enthält er allerdings auch keinen Chip, sodass für einige Länder wie beispielsweise die USA zusätzlich ein Visum erforderlich ist.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • berlin.de: "Kinderreisepass beantragen / verlängern / aktualisieren"
  • Bundesinnenministerium: "Kinderreisepass"
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