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Diese Zollbestimmungen gelten bei der Rückkehr aus den USA


Flugreisen
Beim Shopping in den USA Zollbestimmungen beachten

ch (IP)

27.01.2014Lesedauer: 2 Min.
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Der günstige Dollarkurs ist ein guter Grund für viele Reisende, einen Shopping-Trip in die USA zu unternehmen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass bei der Heimreise Abgaben an den Zoll Ihre Schnäppchen verteuern. Damit es bei der Heimreise zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt, sollten Sie die Zollbestimmungen der USA und der EU kennen.

Zollbestimmungen der USA bei der Einreise

Bei der Einreise in die Vereinigten Staaten gibt es seitens der EU keinerlei Ausfuhrverbote, aber die Zollbestimmungen der USA sehen diverse Einschränkungen vor. Ihnen ist beispielsweise die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten verboten, sodass Sie kein Obst, Gemüse oder Fleisch mitnehmen dürfen. Beachten Sie, dass diese Vorgabe auch für Lebensmittel gilt, die Sie für die Zeit im Flugzeug mitnehmen.

Des Weiteren ist Reisenden, die über 18 Jahre alt sind, die Einfuhr von Zigaretten und Tabakprodukten nur in geringen Mengen erlaubt. Sofern Sie älter als 21 Jahre sind, dürfen Sie maximal einen Liter Alkohol mitbringen. Außerdem erlauben die Behörden Ihnen offiziell nur die Mitnahme von Geschenken, deren Wert 100 Dollar nicht übersteigt.

Das dürfen Sie nach Hause mitbringen

Wenn Sie nach Ihrem Urlaub mit Souvenirs zurückkehren, gelten konkrete Zollbestimmungen, da die USA zu den Nicht-EU-Staaten gehören. Frei von Abgaben können grundsätzlich nur Waren sein, die Sie mit sich führen und für den persönlichen Bedarf oder als Geschenke erwerben. Insgesamt können Sie Waren bis zu einem Betrag von 430 Euro pro Person ohne Einfuhrabgaben mitbringen.

Für Kinder beträgt die Freigrenze lediglich 175 Euro. Einkäufe, die unter dieser Grenze liegen, müssen Sie nicht anmelden, Sie können den Ankunftsbereich durch den grünen Ausgang verlassen. Heben Sie zur Sicherheit die Kassenzettel auf, um den Wert belegen zu können, denn unter Umständen werden Sie für eine Stichprobe ausgewählt.

Die Freigrenzen sind dabei personengebunden. Ihr Ehemann kann nach Ihrer Shoppingtour in New York beispielsweise kein von Ihnen gekauftes Kleid im Rahmen seiner Freigrenze zollfrei einführen. Auch die Einfuhr eines sehr kostspieligen Mantels können Sie nicht auf zwei Reisende aufteilen.

Ihre Einreise nach einem Großeinkauf

Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf „zoll.de“ klar: „Falls Ihre Reisemitbringsel die Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.“ Wählen Sie in diesem Fall den roten Ausgang, auch wenn Sie bezüglich der Abgabepflicht unsicher sind.

Nennen Sie dem Zollbeamten alle Einkäufe unter Vorlage der Einkaufsbelege. Bei einem Einkaufswert von bis zu 700 Euro wird Ihnen eine Pauschalabgabe in Höhe von 13,5 Prozent des Warenwertes berechnet. Diese Grenze ist wie die Freigrenze an den Käufers gebunden, sodass eine Übertragung oder Teilung nicht möglich ist.

Wenn Ihre Einkäufe auch diese Höhe übersteigen, müssen Sie in jedem Fall 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Zusätzlich ist ein von der Warenart abhängiger Zollsatz zu entrichten. Für Einkäufe, die Sie während Ihrer Reise in den USA im Paket nach Hause schicken, gelten übrigens gesonderte Regelungen.

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