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Das passiert, wenn Sie auf der Flugzeugtoilette rauchen


Trotz Verbots
Das passiert, wenn Sie auf der Flugzeugtoilette rauchen

Von t-online, sms

Aktualisiert am 09.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Verbotsschild: Auf der Bordtoilette ist das Rauchen genauso wie im Rest des Flugzeugs verboten.Vergrößern des BildesVerbotsschild: Auf der Bordtoilette ist das Rauchen genauso wie im Rest des Flugzeugs verboten. (Quelle: tomwald/getty-images-bilder)
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Die Zeiten, in denen Sie im Flieger rauchen durften, sind lange vorbei. Trotzdem gibt es immer wieder Fluggäste, die eine Reise ohne Zigarette nicht aushalten.

Bis in die späten 1990er Jahre war es noch vollkommen normal, an Bord von Flugzeugen zu rauchen. Mittlerweile ist das jedoch flächendeckend verboten. Doch besonders auf Langstreckenflügen nutzen Raucher manchmal die Flugzeugtoilette, um ihrer Sucht nachzukommen. Doch was passiert dann und drohen Strafen? Und wieso gibt es trotzdem noch Aschenbecher im Flieger?

Was passiert, wenn Sie an Bord rauchen?

Wie auch die Lufthansa verbieten nahezu alle Airlines mittlerweile das Rauchen an Bord. Das gilt für alle Bereiche des Flugzeugs, also auch die Toilette. Und auch elektronische Zigaretten sind in das Verbot eingeschlossen. Doch nicht jeder hält sich an das Verbot.

Wer es gar nicht aushält, nutzt gern die Flugzeugtoilette für die Zigarettenpause. Nach Angaben der Lufthansa schaltet sich dann allerdings der Rauchmelder an, der umgehend Piloten und Kabinenpersonal warnt. Die Zigarette muss unverzüglich im Aschenbecher gelöscht werden.

Wozu ist der Aschenbecher auf Bordtoiletten da?

Doch warum befindet sich überhaupt ein Aschenbecher im Waschraum, wenn das Rauchen an Bord verboten ist? Weil das Wegwerfen der Zigarette in den Mülleimer der Toilette schnell einen Brand auslösen könnte, erklärt Lufthansa.

Ein solcher Brand kann zu einer sehr gefährlichen Situation an Bord führen, die schließlich sogar eine Notlandung notwendig werden lassen kann.

Warum gibt es noch immer Rauchverbotszeichen?

Neben den Anschnallzeichen im Flieger gibt es immer auch ein Rauchverbotszeichen – ist das Rauchen an Bord erlaubt, wenn es erlischt? Nein, denn wenn dieses Zeichen erlischt, ist es nicht wie beim Hinweis auf die Gurtpflicht Absicht, sondern wahrscheinlich ein technischer Defekt.

Dieses Zeichen über den Sitzplätzen ist jedoch kein Relikt aus vergangenen Zeiten, sondern rührt daher, dass die Airlines dazu verpflichtet sind, das Rauchverbot im Flieger deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Das geht auf eine Richtlinie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und der Federal Aviation Administration (FAA), der Bundesluftfahrtbehörde der Vereinigten Staaten, zurück.

Anzeigen und Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen

Eine Notlandung ist freilich der absolute Ernstfall. In der Regel passiert nichts so Gravierendes, wenn Sie an Bord rauchen. Doch es wird Ärger geben. Das Gesetz zum Nichtraucherschutz verbietet das Rauchen laut Luftfahrtbundesamt (LBA) auch in Flugzeugen. Und Airlines dürfen es aufgrund ihres Hausrechts untersagen. Verstoßen Passagiere gegen das Verbot, drohen eine Anzeige und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Darüber hinaus sind laut Lufthansa Schadenersatzforderungen möglich: Denn in der Regel wird die Crew an Bord den Passagier zum Öffnen der Toilettentür auffordern, sobald der Rauchmelder Alarm schlägt. Erfolgt dies nicht, besteht die Möglichkeit, die Waschraumtür von außen zu öffnen. Für entsprechende Schäden muss laut Lufthansa dann der Passagier aufkommen. Gleiches gilt natürlich, sollte es tatsächlich zu einem Brand oder einer Notlandung kommen.

Wie können Raucher den Langstreckenflug rauchfrei überstehen?

Wenn Sie Raucher sind und sich bereits Sorgen um einen bevorstehenden Flug und die darin enthaltene rauchfreie Zeit machen, können Sie einige Tipps beachten:

  • Nikotinkaugummis- oder Pflaster sind erlaubt und können hilfreich sein.
  • Süßigkeiten können ebenfalls helfen, die Zeit zu überbrücken.
  • Wählen Sie nach Möglichkeit einen Nachtflug, dann können Sie die rauchfreie Zeit einfach verschlafen.
Verwendete Quellen
  • mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • lufthansa.com: "Allgemeine Beförderungsbedingungen" (PDF)
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