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Mogelpackungen im Supermarkt


Mogelpackungen im Supermarkt
Mogelpackungen: So erhöhen Hersteller heimlich die Preise

nho

02.10.2012Lesedauer: 3 Min.
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Mogelpackung von Ariel: Die neue Packung ist kleiner, der Preis bleibt der Gleiche.Vergrößern des Bildes
Mogelpackung von Ariel: Die neue Packung ist kleiner, der Preis bleibt der Gleiche. (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg)

Wer beim Einkauf nicht draufzahlen will, muss schon etwas genauer auf Packungsgrößen und Preise schauen. Denn die Hersteller von Lebensmitteln und Drogerieprodukten ändern häufig ihre Verpackungsgrößen und reduzieren gleichzeitig den Inhalt bei gleichem Preis. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt aktuelle Beispiele für solche Mogelpackungen.

Weniger Inhalt bei gleichem Preis

Auch wenn die Flut der Sonderangebote in Werbeprospekten einen anderen Eindruck vermittelt, die Preise im Einzelhandel werden weiterhin kräftig erhöht. Doch nicht immer sind die Preissteigerungen für Verbraucher auf den ersten Blick zu erkennen. Seit Jahren beobachtet die Verbraucherzentrale Hamburg eine bestimmte Masche im Handel und bei den Herstellern von Lebensmitteln und anderen Produkten. Das Prinzip dahinter ist einfach: weniger Inhalt bei gleichem Preis. Eine nominale Preiserhöhung würde sicher viele Verbraucher vom Kauf abhalten. Aus diesem Grund wird die Preiserhöhung verschleiert, indem bei gleichem Preis weniger Inhalt in die Packung gegeben wird. Manchmal ist es auch der Handel, der eine Preissenkung des Herstellers nicht an die Verbraucher weiter gibt.

Der Trick mit der neuen Sorte

Ein weiterer Trend geht dahin, dass neue Sorten vieler Markenartikel mit geringerer Füllmenge und ähnlicher Aufmachung wie die Standardsorten angeboten werden. So gibt es seit Anfang April von Unilever die neue Margarine „Rama Unwiderstehlich!“ im 400-Gramm-Becher. Gegenüber der Standardsorte Rama mit 500 Gramm ist sie bei gleichem Packungspreis um 25 Prozent teurer. Verbrauchern wird auf diese Weise suggeriert, dass das neue Produkt genauso teuer ist wie das bekannte. Die Zusammensetzung der Produkte unterscheidet sich dabei oft nur marginal, z.B. etwas mehr Saft, etwas weniger Zucker oder etwas weniger Fett. Auch bei Sondereditionen sollten Verbraucher vorsichtig sein und genau auf die Angaben achten, da hierbei oft dasselbe Prinzip dahintersteckt.

Mehr drin, aber übermäßig teuer

Doch es geht auch umgekehrt. Es werden immer mehr Produkte mit mehr Inhalt angeboten und auch damit beworben. Doch neben der Füllmenge steigt auch der Preis dazu überproportional. So gibt es aktuell das Spülmittel Ultra Palmolive in 600-Milliliter-Packungen statt wie bisher mit 500 Millilitern. Geworben wird auf dem Etikett mit „Neu + 20 % mehr Inhalt“. Der Preis stieg bei Rossmann von 0,85 Euro auf 1,65 Euro, was einer Preiserhöhung von 62 Prozent entspricht.

Hersteller sparen an teuren Inhaltsstoffen

Besonders schwierig lassen sich indirekte Preiserhöhungen durch veränderte Inhaltsstoffe erkennen. Bei diesem Trick bleiben sowohl die Verpackung als auch die Menge gleich, allerdings wird an den Qualitätsinhalten gespart. So kommt beispielsweise ein Fischfilet mit deutlich weniger Fisch und mehr günstiger Panade ins Kühlregal. Der Hersteller spart an Kosten. Der Preis für den Kunden bleibt - trotz geringerer Qualität - gleich.

Ist das legal?

Einen gewissen Schutz vor den Machenschaften der Hersteller bot bis April 2009 noch die Tatsache, dass für einige Produkte feste Verpackungsgrößen vorgeschrieben waren. Doch seit dem 11. April 2009 sind fast alle verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel entfallen. Auch Preiserhöhungen sind nicht verboten. Hier haben die Hersteller Vertragsfreiheit. Mogelpackungen sind dennoch gesetzwidrig. Was im rechtlichen Sinne darunter fällt, ist jedoch schwierig festzustellen. Es gilt de4r Grundsatz, wonach die Packung mit der Reduzierung der Füllmenge schrumpfen muss und ein Hersteller nicht zu viel Luft in der Verpackung lassen darf. Doch wann diese Fälle im rechtlichen Sinne zur Mogelpackung werden, ist nur im Einzelfall bestimmbar.

Wie können sich Verbraucher schützen?

Um versteckte Preiserhöhungen zu erkennen, ist der Packungspreis uninteressant. Doch auch der Grundpreis hilft nur teilweise weiter, da er vom Handel nicht immer vorschriftsgemäß ausgezeichnet wird. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bei Supermarktbegehungen oft festgestellt, dass der Grundpreis fehlt, fehlerhaft oder unleserlich klein am Regal steht. In kleineren Geschäften, Kiosken oder an Automaten werden gar keine Grundpreise ausgezeichnet. Eine weitere Tücke: Der Grundpreis wird gesetzlich nur für Gewichts- und Volumenangaben verlangt. Für Produkte, die pro Stück abgegeben werden, etwa Feuchttücher und Toilettenpapier, ist er nicht vorgeschrieben. Verbrauchern wird empfohlen, sich bei Mogeleien direkt beim Hersteller oder im Supermarkt zu beschweren. Außerdem ist es sinnvoll, dass betroffene Produkt der Verbraucherzentrale zu melden. Seit mehr als sieben Jahren pflegt diese eine bundesweit einzigartige Mogelpackungsliste mit aktuell mehr als 400 Produkten.

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