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Bußgeldbescheid aus dem Ausland: Nicht ignorieren!


Strafzettel aus dem Ausland
Urlaubs-Bußgelder: Besser nicht ignorieren

  • Christopher Clausen Porträt
Von Christopher Clausen

Aktualisiert am 11.06.2023Lesedauer: 3 Min.
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Bußgeldbescheid: Für Knöllchen aus dem Ausland gelten ganz besondere Regeln. (Quelle: Wolfilser via www.imago-images.de)

Kaum aus dem Urlaub zurück, schon steckt der Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten. Was Sie jetzt tun sollten.

Falsch geparkt oder zu schnell über die Autobahn gefahren (wo die meisten Blitzer im Ausland stehen, erfahren Sie übrigens hier) – im Auslandsurlaub kann das schnell gehen. Denn in jedem Land sind die Regeln anders und es ist nicht immer leicht, den Überblick über Tempolimits, Verbote oder besondere Anforderungen wie Rauchverbote im Auto zu behalten. Was also tun, wenn Sie trotz gründlicher Vorbereitung bei einem Verstoß erwischt werden und das Knöllchen im heimischen Briefkasten auf Sie wartet?

Warum Ignorieren keine gute Idee ist

Falls ein Bußgeldbescheid eintrudelt, sollten Sie ihn keinesfalls ignorieren und hoffen, dass die Behörden aus dem Ausland Ihnen nichts anhaben können: Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden. Wegen des Brexits gilt das übrigens nicht mehr für Großbritannien.

Seit 2013 haben ausländische Behörden zudem Zugriff auf die Daten deutscher Fahrzeughalter. Eine ausländische Bußgeldbehörde kann so den Bescheid direkt an Sie verschicken.

Wenn es also dazu kommt: Prüfen Sie das Schreiben genau und zahlen Sie zügig, wenn der Vorwurf stimmt.

Wann kann ich Einwand erheben?

Etwa, wenn man nicht selbst am Steuer saß oder vielleicht das eigene Kennzeichen fälschlicherweise erfasst wurde. Auch zu beanstanden: Wenn wichtige Teile des Schreibens nicht auf Deutsch verfasst wurden. Oft ist es möglich, Unterlagen auf den Internetseiten der ausländischen Behörden anhand von Codenummern einzusehen. Der Verkehrsclub AvD rät Betroffenen, Einwände und Entlastendes an die Absenderadresse zu schicken.

Ab welcher Höhe können Bußgelder aus dem Ausland vollstreckt werden?

In Deutschland können Strafen aus dem EU-Ausland ab einer sogenannten Bagatellgrenze von 70 Euro auch vollstreckt werden. Diese Grenze gilt für das Bußgeld plus anfallende Verwaltungskosten. Heißt also: Wenn das Bußgeld beispielsweise 40 Euro beträgt, die Verwaltungskosten zusätzlich aber noch 35 Euro, dann ist diese Grenze überschritten und Sie sollten besser bezahlen, wenn sonst keine Gründe dagegen sprechen.

In Österreich fällige Bußgelder werden bereits ab einer Grenze in Höhe von 25 Euro plus anfallender Verwaltungskosten fällig.

Was ist mit Ländern außerhalb der EU?

Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz) können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Falls allerdings Strafen wie Fahrverbote verhängt werden, gelten sie in diesem Land dennoch.

Was, wenn ich nicht zahle?

Dann wird die Geldstrafe eingetrieben. Das Geschäft mit den Bußgeldern floriert: Anwälte, Notare oder Inkassofirmen wittern das große Geschäft und bitten Urlauber nachträglich zur Kasse. Verbunden ist das häufig mit hohen zusätzlichen Gebühren.

Jedoch: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen einfordern, heißt es vom ADAC. In Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Ausländische Kommunen und Behörden müssten hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten.

Kommt es zu einem solchen Vollstreckungsverfahren, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine Haftstrafe. Auch bei der Wiedereinreise in das Land können Probleme drohen, bis hin zur Einziehung Ihres Autos. Das gilt sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Länder.

Nicht alle EU-Staaten sind bei der Vollstreckung konsequent. Falls Sie in den Niederlanden ein Knöllchen bekommen haben, können Sie sich fast darauf verlassen, dass das zuständige Bundesamt für Justiz auf Sie zukommt, wenn Sie nicht freiwillig zahlen. Andere Länder sind laut ADAC zurückhaltender.

Ganz anders ist das Vorgehen, wenn es sich nicht um eine Bußgeldforderung, sondern um eine privatrechtliche Forderung handelt. Das können beispielsweise Mautnachforderungen sein. Hier kann auch ein Inkassounternehmen Kontakt mit Ihnen aufnehmen. In diesem Fall sollten Sie sich auf alle Fälle juristische Beratung holen.

Schnell bezahlen und Geld sparen

In einigen Ländern gibt es Rabatt, wenn Sie innerhalb bestimmter Fristen ihr Bußgeld bezahlen: In Großbritannien gibt es auf manche Verstöße 50 Prozent Nachlass bei einer Zahlung innerhalb von zwei Wochen.

In Spanien gibt es bis zur Hälfte Nachlass bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen, ebenso in Italien. Andersherum verdoppelt sich dort das Bußgeld, wenn Sie erst nach 60 Tagen oder später überweisen.

Ebenso bekommt man in der Türkei, in Belgien, Frankreich, Griechenland und Slowenien länderspezifische Nachlässe für Geldstrafen.

Punkte, Fahrverbot, Führerscheinentzug: Was gilt hier?

Fahrverbote, Führerscheinentzüge oder Punkte aus dem Ausland werden in Deutschland nicht weiter geahndet. Haftstrafen wie etwa aus der Schweiz wegen hoher Tempoüberschreitungen können aber im Einzelfall auch in Deutschland vollzogen werden.

Wenn Sie im Ausland Punkte sammeln, werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto vermerkt. Wenn Sie sich ein Fahrverbot einhandeln, so gilt dies nur im betreffenden Land. Achten Sie also darauf, wie die jeweiligen Verfallsfristen in den Ländern sind.

Andersherum gilt natürlich: Wurde ein Fahrverbot gegen Sie verhängt oder wurde Ihr Führerschein eingezogen, dürfen Sie auch im Ausland nicht Auto fahren.

Was ist, wenn etwas nicht stimmt?

Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden, Kennzeichenverwechslungen, Zweifeln am Tatvorwurf oder Missverständnissen sollten Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen und – gegebenenfalls mit Hilfe eines Anwalts im Urlaubsland – Einspruch einlegen.

Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten. Lassen Sie sich die Kostenübernahme zusichern, bevor Sie einen Anwalt aufsuchen, der sich mit ausländischen Bußgeldbescheiden oder Verkehrsrecht auskennen sollte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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