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"Blaulichtsteuer" in Österreich: Kosten für Polizeieinsatz bei Blechschaden


In beliebtem Urlaubsland
Hier wird eine "Blaulichtsteuer" fällig

Von SP-X, ccn

28.07.2023Lesedauer: 2 Min.
BlaulichtVergrößern des BildesDas Blaulicht eines Polizeifahrzeuges: In diesem Land wird für das Anrücken der Beamten unter Umständen eine Gebühr fällig. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wenn es gekracht hat und die Polizei anrücken muss, kann in diesem Urlaubsland unter Umständen eine Sondergebühr fällig werden. Das steckt dahinter.

Wer bei einem Verkehrsunfall in Österreich die Polizei ruft, muss unter Umständen eine "Blaulichtsteuer" zahlen: Die Meldegebühr in Höhe von 36 Euro wird fällig, wenn die Beamten zu einem Unfall mit reinem Blechschaden ausrücken müssen, obwohl ein Datenaustausch zwischen den Beteiligten möglich gewesen wäre. Das gilt auch bei einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug. Darauf weist der Automobilclub ACE hin.

Dann wird die "Blaulichtsteuer" fällig

In der Regel zahlt die derjenige, der die Polizei angefordert hat. Liegt das Verschulden bei dem oder der anderen Unfallbeteiligten, muss deren oder dessen Haftpflichtversicherung die Unfallmeldegebühr begleichen, heißt es vom ACE. Bei einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend geteilt.

36 Euro sind auch dann fällig, wenn ein Unfallbeteiligter von der Polizei die Anfertigung eines Unfallprotokolls verlangt – egal, ob er die Polizei gerufen hat oder nicht.

Wer sich die Gebühr sparen will und nicht auf die Polizei angewiesen ist – anders als jene, deren Dienst- oder Mietwagenvorgabe das beispielsweise verlangen –, sollte die Angelegenheit also selbst regeln.

Diese Ausnahmen gelten

Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regelung: Wenn ein Zeuge die Polizei ruft, die Unfallstelle abgesichert wird, bei Unfallflucht, bei einem Unfall mit Körperverletzung, bei Alkoholisierung des Unfallgegners (wenn nur ein Alkoholtest gemacht wird) oder wenn einer der Unfallbeteiligten den Identitätsaustausch verweigert oder keine Fahrzeugpapiere mit sich führt, bei einer "Selbstanzeige" (zum Beispiel bei einem Parkrempler) oder bei einem Wildunfall sind keine Gebühren fällig.

Auch in Deutschland wurde die Idee einer "Blaulichtsteuer" vor einigen Jahren diskutiert, doch wieder verworfen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur SP-X
  • auto-motor-und-sport.de: "Polizei verlangt "Blaulichtsteuer"
  • ace.de: "Verkehrsregeln in Europa – vier wenig bekannte Pflichten"
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