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EU beschließt gemeinsame Behörde gegen Finanzbetrug


"Schlechter Tag für Kriminelle"
EU beschließt gemeinsame Staatsanwaltschaft

Von afp
Aktualisiert am 09.06.2017Lesedauer: 2 Min.
20 EU-Mitgliedstaaten haben eine Europäische Staatsanwaltschaft beschlossen.Vergrößern des Bildes20 EU-Mitgliedstaaten haben eine Europäische Staatsanwaltschaft beschlossen. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Eine neue Behörde soll milliardenschweren Finanzbetrug in der EU verfolgen und gegen den Missbrauch von EU-Geldern vorgehen.

An der Staatsanwaltschaft wollen sich vorerst 20 Mitgliedstaaten einschließlich Deutschlands beteiligen, wie der Rat der EU-Justizminister am Donnerstag in Luxemburg mitteilte. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem "klaren Signal" gegen den Missbrauch von EU-Geldern.

50 Milliarden Euro an Steuereinnahmen pro Jahr entgangen

Die Europäische Staatsanwaltschaft soll bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union ermitteln. Die Behörde wird dabei nicht nur gegen Korruption, Geldwäsche und Betrug mit EU-Finanzmitteln vorgehen, sondern auch gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Laut EU-Kommission entgehen den Mitgliedstaaten allein dadurch mindestens 50 Milliarden Euro an Steuereinnahmen pro Jahr.

"Schlechter Tag für Kriminelle in Europa"

Über den Vorschlag muss formal noch das Europaparlament befinden. EU-Justizkommissarin Vera Jourova sprach von einem "schlechten Tag für Kriminelle in Europa". Sie ging davon aus, dass die Behörde im Jahr 2020 ihre Arbeit aufnehmen kann.

Nach Berechnungen der Kommission wird die Staatsanwaltschaft pro Jahr voraussichtlich mehrere hundert Millionen Euro an veruntreuten Geldern zurückholen. Die Kosten für die Behörde mit 115 Mitarbeitern, die in Luxemburg angesiedelt werden soll, bezifferte EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger auf jährlich 21 Millionen Euro.

Erster Gesetzesvorschlag für gemeinsame Staatsanwaltschaft scheiterte 2011

Die Kommission hatte bereits 2011 einen Gesetzesvorschlag für eine solche gemeinsame Staatsanwaltschaft vorgelegt. Es folgten zähe Verhandlungen der Mitgliedstaaten über die Kompetenzen der neuen Behörde, die dann letztlich als gesamteuropäisches Vorhaben scheiterte. Die EU-Verträge lassen für solche Fälle aber die vertiefte Zusammenarbeit einzelner EU-Länder im kleineren Kreis zu. Nötig sind dafür mindestens neun Staaten.

19 Ländern haben die Teilnahme nun bereits definitiv zugesagt: Neben Deutschland sind das Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Spanien, Tschechien und Zypern beteiligen. Italien stellte am Donnerstag in Aussicht, nach Klärung noch bestehender Vorbehalte zu der Gruppe hinzuzustoßen.

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