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Holocaust-Leugner Horst Mahler an deutsche Behörden überstellt


Flucht nach Ungarn gescheitert
Horst Mahler an deutsche Behörden überstellt

Von afp
Aktualisiert am 14.06.2017Lesedauer: 1 Min.
Der aus Deutschland geflüchteten Holocaustleugner Horst Mahler wird seine restliche Strafe in Deutschland verbüßen müssen.Vergrößern des BildesDer aus Deutschland geflüchteten Holocaustleugner Horst Mahler wird seine restliche Strafe in Deutschland verbüßen müssen. (Quelle: Zoltan Mihadak/MTI/ap-bilder)
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Der geflüchtete Holocaust-Leugner Horst Mahler ist von den ungarischen Behörden an Deutschland ausgeliefert worden. Der 81-Jährige ist von deutschen Beamten am Budapester Flughafen abgeholt worden.

Mahler galt in Deutschland seit April als flüchtig. Er sollte im Gefängnis seine im Sommer 2015 wegen einer schweren Erkrankung ausgesetzte zehnjährige Haftstrafe fortsetzen. Angeblich wollte er in Ungarn Asyl beantragen.

Laut dem Büro des rechtspopulistischen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban lag aber kein Asylantrag Mahlers vor. Solch ein Antrag wäre auch nicht angenommen worden, weil Mahler Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist, teilte Orbans Büro seinerzeit mit. Der Rechtsextremist war Anfang Mai in Ungarn festgenommen worden.

Vorübergehende Haftverschonung

Mahler verbüßte seit 2009 eine Gesamtfreiheitsstrafe von knapp zehn Jahren wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust. In München und Potsdam waren entsprechende Urteile gegen ihn ergangen. Im Sommer 2015 erhielt er wegen einer schweren Erkrankung Haftverschonung. Ende vergangenen Jahres hob das Oberlandesgericht Brandenburg die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung wieder auf.

Vom Links- zum Rechtsextremisten

Der ehemalige Anwalt der Roten Armee Fraktion (RAF) um Ulrike Meinhof und Andreas Baader verbüßte wegen Straftaten im Zusammenhang mit der RAF von 1970 bis 1980 eine Haftstrafe. Später vollzog er die Wandlung vom Links- zum Rechtsextremisten.

Ab den 90er Jahren sorgte er mit rechtsradikalen und antisemitischen Äußerungen für Aufsehen. Er vertrat die NPD als Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht im ersten Verbotsverfahren. Dieses scheiterte 2003.

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