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EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen ein


Umstrittene LGTBQ-Regelungen
EU: Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen

Von afp, sle

Aktualisiert am 15.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Warschau: In Polen sind LGBT-Rechte eingeschränkt.Vergrößern des BildesWarschau: In Polen sind LGBT-Rechte eingeschränkt. (Quelle: Attila Husejnow)
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Eine Justizreform in Polen verstößt in Teilen gegen das EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Jetzt kommt das nächste Verfahren auf Polen zu. Diesmal geht es um die Rechte der LGBT-Community.

Als Reaktion auf umstrittene LGTBQ-Regelungen in Ungarn und Polen hat die EU neue Vertragsverletzungsverfahren gegen die beiden Mitgliedstaaten eingeleitet. "Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden", erklärte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen am Donnerstag.

Zuletzt hatten ein ungarisches Gesetz zur Informationsbeschränkung für Homosexualität sowie "LGTBQ-freie Zonen" in einigen Teilen Polens für Empörung in der EU gesorgt. Auch bei der Fußball-EM war das Gesetz Thema, nachdem das Münchner Stadion beim Spiel Deutschland gegen Ungarn nicht in Regenbogenfarben leuchten durfte.

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Polen hat "LGBT-freie Zonen" eingeführt

Das LGTBQ-Gesetz schränkt Aufklärungs- und Informationsrechte in Bezug auf Homosexualität ein. An Schulen soll demnach nicht mehr über Homosexualität aufgeklärt werden dürfen. Es verbietet außerdem die "Werbung" für Homosexualität als Normalität oder die Diskussion über Geschlechtsumwandlungen in Formaten, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind.

Für Polen befand die Kommission, dass das Land nicht vollständig und angemessen auf ihre Befragung über die Ausrufung sogenannter "LGBT-freier Zonen" in einigen Regionen und Kommunen geantwortet habe.

Polen und Ungarn haben nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der EU-Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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