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EuGH: Polen verstößt mit Teilen der Justizreform gegen EU-Recht


Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeit
EuGH straft Polen und Ungarn ab

Von afp, dpa
Aktualisiert am 16.11.2021Lesedauer: 2 Min.
EuGH in Luxemburg: Das Gericht urteilte, dass Polen und Ungarn in zwei Fällen gegen das EU-Recht verstoßen. (Archivfoto)Vergrößern des BildesEuGH in Luxemburg (Archivfoto): Das Gericht urteilte, dass Polen und Ungarn in zwei Fällen gegen das EU-Recht verstoßen. (Quelle: Arne Immanuel Bänsch/dpa-bilder)
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Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Fällen entschieden, dass die Staaten gegen europäisches Recht verstoßen. Dabei geht es um Einflussnahme auf die Justiz und um die Migrationspolitik.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt. Die Richter urteilten am Dienstag, dass es gegen EU-Recht verstoße, dass der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne.

Die Regelung führe dazu, dass die abgeordneten Richter während der Dauer der Abordnung nicht über die Garantien und die Unabhängigkeit verfügen, über die ein Richter in einem Rechtsstaat normalerweise verfügen müsse, teilte der EuGH mit. Nach dem Urteil ist es demnach nicht ausgeschlossen, dass die Regelung als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt wird.

Auch Ungarn verstößt gegen EU-Recht

Erst im Oktober hatte der EuGH Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt, weil es ein früheres Urteil zu umstrittenen Justizreformen nicht umgesetzt hat. Konkret ging es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

Ebenso ist die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn laut EuGH rechtswidrig. Das sogenannte "Stop-Soros-Gesetz" der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht.

Kriminalisierung von Aktivisten

Hintergrund des Urteils ist eine Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz von 2018. Es kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien wohl nicht schutzberechtigt sind. Dadurch werde das Recht der Asylbewerber beschnitten, "mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten", argumentiert die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts.

Die EuGH-Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Durch die ungarische Regelung würden die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränkt, die Personen unterstützen, die internationalen Schutz suchen, hieß es am Dienstag.

Die Bezeichnung "Stop Soros" bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen. Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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