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Netzagentur: Zulassung von Nord Stream 2 verzögert sich


Wohl nicht bis Juni
Netzagentur: Zulassung von Nord Stream 2 verzögert sich

Von dpa
30.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Gazprom-Techniker überprüft Messwerte an der Pipeline Nord Stream 2: Das Zulassungsverfahren war im November gestoppt worden.Vergrößern des BildesEin Gazprom-Techniker überprüft Messwerte an der Pipeline Nord Stream 2: Das Zulassungsverfahren war im November gestoppt worden. (Quelle: Peter Kovalev/imago-images-bilder)
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Die umstrittene Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 wird wohl nicht mehr im ersten Halbjahr zugelassen. Nach der Eintragung ins Handelsregister fehlen "weitere Schritte", so die Bundesnetzagentur.

Für die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist eine schnelle Zulassung trotz der Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft nicht zu erwarten. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", die Eintragung ins Handelsregister sei erfolgt, "es fehlen aber weitere Schritte". Bei einem Blick auf die noch ausstehenden Prüfungen "kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass ein Abschluss im ersten Halbjahr kaum mehr möglich sein wird".

Mit der Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft war die Nord Stream 2 AG im Zertifizierungsverfahren einer Auflage der Bundesnetzagentur nachgekommen. Die neue Gastransportgesellschaft Gas for Europe GmbH mit Sitz in Schwerin werde "so schnell wie möglich" die erforderlichen Unterlagen zur Fortsetzung des Zertifizierungsprozesses einreichen, hatte ein Sprecher am Mittwoch mitgeteilt.

Hintergrund des Verfahrens ist die EU-Gasrichtlinie, die eine Trennung von Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases vorschreibt. Einziger Anteilseigner der Nord Stream 2 AG ist formal der russische Gaskonzern Gazprom. Die Nord Stream 2 AG mit Sitz im schweizerischen Zug hatte bei der Bundesnetzagentur die Zertifizierung als unabhängige Betreiberin beantragt. Die Behörde stoppte jedoch im November das Verfahren vorerst und wies darauf hin, dass der Transportnetzbetreiber ein Unternehmen nach deutschem Recht sein müsse.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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