Vorwurf Veruntreuung Justiz ermittelt gegen Marine Le Pen
Die französische Justiz hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen eingeleitet. Es geht um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung.
Gegen die Parteichefin der Front National (FN) werde wegen Veruntreuung ermittelt, erklärte Le Pens Anwalt am Freitag. Die Politikerin soll ihre Kabinettschefin Catherine Griset und einen Leibwächter unrechtmäßig aus EU-Mitteln bezahlt zu haben. Gegen Griset läuft bereits ein Ermittlungsverfahren.
In die Affäre sind noch weitere EU-Abgeordnete der FN verwickelt. Auch sie sollen Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten beschäftigt haben, obwohl diese in Wirklichkeit Parteiaufgaben übernahmen.
Le Pen war von den Ermittlungsrichtern schon vor einiger Zeit vorgeladen worden. Während des Präsidentschafts- und Parlamentswahlkampfs in Frankreich weigerte sie sich jedoch, der Vorladung nachzukommen.
Am Freitag erschien die FN-Chefin schließlich vor den Richtern und wies die Anschuldigungen zurück. Sie plant, am Montag bei einem Berufungsgericht eine Annullierung des Ermittlungsverfahrens zu fordern, teilte ihr Anwalt Rodolphe Bosselut mit. Grund sei, dass das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt werde.
Le Pen drohen weitere Verfahren
Marine Le Pen könnten demnächst weitere Ermittlungsverfahren drohen. Wegen einer Verleumdungsanzeige hob das EU-Parlament erst Mitte des Monats ihre Immunität auf. Ein konservativer Politiker aus Südfrankreich hatte gegen die EU-Abgeordnete Anzeige erstattet.
Bereits im März hatte Le Pen wegen Ermittlungen zur Verbreitung menschenverachtender Gewaltbilder ihre Immunität verloren.