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Röttgen kritisiert Baerbock scharf: Anschläge im Auftrag des Iran?


Iranischer Staatsterror in Deutschland
Norbert Röttgen kritisiert Außenministerin Baerbock scharf

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

21.06.2023Lesedauer: 2 Min.
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Norbert Röttgen (Archivbild): Bei "Anne Will" sprach er mit den anderen Gästen über den Krieg in der Ukraine.Vergrößern des Bildes
Norbert Röttgen (Archivbild): Im Konflikt mit Baerbock geht es um die iranischen Revolutionsgarden. (Quelle: dapd)

Der Iran soll Anschläge in Deutschland in Auftrag gegeben haben. Doch die Revolutionsgarden sind nicht auf der EU-Terrorliste. CDU-Außenpolitikexperte Röttgen sieht Baerbock in der Verantwortung.

CDU-Außenpolitikexperte Norbert Röttgen wirft Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) schwere Versäumnisse im Umgang mit dem Iran vor. "Ich sehe nicht die geringste Bemühung von Frau Baerbock, sich auf EU-Ebene für die Terrorlistung der Iranischen Revolutionsgarden einzusetzen", sagte Röttgen dem Nachrichtenportal t-online. "Wenn die Außenministerin die Terrorlistung der Revolutionsgarden will – wie sie behauptet –, dann steht ihr jetzt mehr als genug Beweismaterial zur Verfügung." Dafür sprächen die jüngsten Entwicklungen in der Anschlagsserie auf jüdische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Ermittlungen in Deutschland ausgeweitet

Wie t-online am Dienstag berichtete, geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass Anschläge in Dortmund, Bochum und Essen über einen Mittelsmann von den Revolutionsgarden in Auftrag gegeben wurden. Derzeit wird gegen gegen zahlreiche Beschuldigte aufgrund des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und weiterer Straftaten ermittelt. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor. Mindestens vier Verdächtige bildeten demnach mutmaßlich ein sogenanntes Operativteam, um Anschläge zu begehen. Bereits im Mai hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen der Verdächtigen erhoben.

"Ich finde es gelinde gesagt unglaublich, dass die Außenministerin an ihrer Behauptung festhält, dass es keine rechtliche Grundlage für eine Terrorlistung der Revolutionsgarden in der EU gebe", sagte Röttgen. "Das war seit Beginn der Debatte eine Ausrede, da für eine Terrorlistung Ermittlungen gegen Mitglieder der Revolutionsgarde ausreichen, die sowohl in Deutschland, den USA als auch in Großbritannien eindeutig stattfinden." Mit der Anklage und den erweiterten Ermittlungen werde Baerbocks Behauptung “völlig ad absurdum geführt”.

Baerbock hatte im Januar zwar befürwortet, die Revolutionsgarden auf die Terrorliste der Europäischen Union zu setzen. Das Auswärtige Amt hatte allerdings im Februar auf sanktionsrechtliche Hürden verwiesen. Man gehe davon aus, dass die Anforderungen bislang nicht gänzlich erfüllt seien. Der Iran hatte für den Fall einer Listung der Revolutionsgarden mit dem Abbruch diplomatischer Beziehungen gedroht.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Bundestag.de: Regierung zur Terrorlistung von Irans Revolutionsgarde
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