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Reparationsforderungen: Polen sammelt Beweise und sucht Verbündete


Mögliche Klage auf Reparationen
Polen sammelt Beweise und sucht Verbündete

Von rtr, cwe

13.01.2018Lesedauer: 1 Min.
Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki: Warschau erwägt, Deutschland auf Reparationen zu verklagen.Vergrößern des BildesPolens Regierungschef Mateusz Morawiecki: Warschau erwägt, Deutschland auf Reparationen zu verklagen. (Quelle: EPA/JACEK TURCZYK/dpa-bilder)
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Polen meint es offenbar ernst mit seinen Reparationsforderungen gegenüber Deutschland. Laut seinem Botschafter in Deutschland erwägt das Land den Gang vor US-Gerichte.

Polen erwägt nach Angaben seines Botschafters in Berlin den Gang vor US-Gerichte, um von Deutschland Reparationszahlungen wegen Schäden im Zweiten Weltkrieg zu erzwingen. Aus Archiven werde gegenwärtig Material zusammengetragen, das das Ausmaß der damaligen Verwüstungen belege, sagte Botschafter Andrzej Przylebski in einem am Freitag vorab veröffentlichten Interview des Deutschlandfunks. Außerdem konsultiere man Länder mit ähnlichen Ansprüchen, sagte der Botschafter.

Mit einer Klage vor einem US-Gericht könnte sich Polen an Forderungen ehemaliger Zwangsarbeiter anlehnen, die erstmals vor zwanzig Jahren vor US-Gerichten mit Sammelklagen Entschädigung für erlittenes Unrecht während der NS-Diktatur verlangt hatten. Im Jahr 2000 beschloss Deutschland die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, in den Staat und Wirtschaft je fünf Milliarden Mark einzahlten. Weitere Klagen in den USA wurden daraufhin abgewiesen.

Doppelter Verzicht unwirksam?

Polen hat in jüngster Zeit wiederholt Reparationsforderungen gestellt. Die Bundesrepublik hat sie stets zurückgewiesen mit dem Argument, Polen habe 1953 auf Forderungen verzichtet. Spätestens mit dem Abschluss des Zwei-Plus-Vier-Vertrages von 1990 seien etwaige Reparationsansprüche untergegangen, heißt es in einem Gutachten von Rechtsexperten des Bundestages.

Dagegen waren im September Rechtsexperten des polnischen Parlamentes zu dem Ergebnis gekommen, dass Polen Forderungen stellen könne. Der Verzicht Polens von 1953 sei verfassungswidrig und ungültig, heißt es in ihrem Gutachten. Die polnische Regierung habe damals auf Druck der Sowjetunion gehandelt, Polen sei zu dem Zeitpunkt kein souveräner Staat gewesen.

Quelle:
- Reuters

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