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Infektionsschutzgesetz: Das ist der Drei-Stufen-Plan für den Corona-Herbst


Neues Infektionsschutzgesetz
Das ist der Drei-Stufen-Plan für den Corona-Herbst

Von t-online, lr, ann

Aktualisiert am 03.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Karl Lauterbach: "Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren vorbereitet sein."Vergrößern des BildesKarl Lauterbach: "Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren vorbereitet sein." (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Minister Lauterbach und Buschmann haben ein neues Infektionsschutzgesetz ausgehandelt. Die Maßnahmen im Überblick.

Die Ampelkoalition hat sich auf ein neues Infektionsschutzgesetz für die Zeit von Oktober bis März geeinigt. Einer Mitteilung vom Gesundheits- und Justizministerium zufolge sieht es ein dreistufiges Schutzkonzept vor. Einige Maßnahmen sollen bundesweit gelten, andere optional von den Bundesländern verordnet werden können.

Spitzt sich die Corona-Lage zu, sollen die Länder zudem auf eine weitere Reihe von Notfallmaßnahmen setzen können. Voraussetzung dafür soll eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur sein. Ein Überblick.

Bundesweit geltende Maßnahmen:

  • Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr
  • Masken- und Testpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern

Für frisch geimpfte oder genesene Personen sowie für Patienten beziehungsweise Bewohner der Pflegeeinrichtungen soll die Testpflicht nicht gelten. Auch für die Maskenpflicht soll es Ausnahmen geben, zum Beispiel für Kinder unter sechs Jahren.

Weitere Maßnahmen, die die Länder beschließen können:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Ausnahmen sollen für getestete, frisch genesene oder kürzlich vollständig geimpfte Menschen gelten.
  • Testpflicht in Schulen und Kitas sowie Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Asylbewerberheime, Gefängnisse oder Kinderheime)
  • Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr

Maßnahmen, die die Länder bei einer konkreten Gefahr für die kritische Infrastruktur beschließen können:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum
  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Innenräumen sowie im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausnahmeregelungen gelten dann nicht.
  • Verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Veranstaltungen uvm.
  • Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, Deutschland solle mit diesem Plan besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein. Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte: "Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich unser Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober. Wir nehmen die Pandemie weiter ernst. Und vor allem nehmen wir die Grundrechte ernst. Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind." Lockdowns, Ausgangssperren oder Schulschließungen sehe der Plan deshalb bewusst nicht mehr vor.

Bis zum Ende dieses Monats soll der Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschlossen werden. Anschließend müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Das bisherige Infektionsschutzgesetz läuft am 30. September aus.

Verwendete Quellen
  • Stellungnahme von Gesundheits- und Justizministerium
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