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Cannabislegalisierung: Bundesregierung will Gesetz ändern


Nach Streit mit Ländern
Bundesregierung will Cannabisgesetz ändern

Von t-online, sic

Aktualisiert am 20.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Cannabis-PflanzeVergrößern des BildesEine Cannabispflanze (Symbolbild): Der Besitz und Anbau von Cannabis sollen ab dem 1. April 2024 erlaubt sein. (Quelle: Matt Masin/Zuma Press/dpa/dpa-bilder)
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Bund und Länder streiten um Details der Cannabislegalisierung. Das Gesetz droht im Bundesrat zu scheitern. Jetzt will die Ampel mit einer Änderung gegensteuern.

Die Bundesregierung sagt den Bundesländern eine nachträgliche Änderung des Gesetzes zur Cannabislegalisierung zu. Damit will die Ampelkoalition verhindern, dass im Bundesrat ein Vermittlungsausschuss angerufen wird, der das geplante Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April verzögern und möglicherweise sogar verhindern könnte. Das berichtete zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine entsprechende Protokollerklärung der Bundesregierung. Das Papier liegt auch t-online vor.

Bei den Plänen zur Gesetzesänderung geht es einerseits um die Arbeit der Vereine, die ab dem 1. Juli nichtgewerblich für ihre Mitglieder Cannabis anbauen können. Andererseits geht es um die Präventionsarbeit zur Aufklärung Jugendlicher und Kinder. Nicht angefasst wird jedoch der eigentlich größte Streitpunkt zwischen Bund und Ländern: die geplante Amnestieregelung. Damit wären Altfälle nach neuem Recht nicht mehr strafbar. Die Länder befürchten eine Überlastung der Justiz durch diese Regelung.

Bund will Ländern "Handlungsspielraum" einräumen

Demnach soll die Kontrolle der Anbauvereine nicht mehr jährlich, sondern lediglich in "regelmäßigen" Abständen, erfolgen. Damit werde den Ländern ein "ausreichend flexibler und risikobasierter Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes" eingeräumt, heißt es in der Protokollerklärung.

Daneben soll es den Vereinen untersagt werden, gemeinsam mit anderen der Vereinigungen größere Anbauflächen gemeinsam zu bewirtschaften. Die Bundesregierung will mit dieser Änderung ausschließen, dass "kommerziellen Plantagen vergleichbare Großanbauflächen" entstehen. Diese würden "dem erklärten Zweck eines kleinräumigen, nichtgewerblichen Eigenanbaus zum Eigenkonsum durch die aktive Mitarbeit der Mitglieder der jeweiligen Anbauvereinigungen entgegenstehen", heißt es.

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Nicht zuletzt sollen die Anbauvereine nur wenige Tätigkeiten an gewerbliche Anbieter übertragen können, um eine "europarechtswidrige Kommerzialisierung des Anbaus" auszuschließen. Vertragspartner der Vereine sollen etwa nicht gleichzeitig Vermieter, Energielieferant oder Sicherheitsdienst sein dürfen.

Weitere Millionen für Präventionsarbeit

Darüber hinaus sagt die Bundesregierung laut der Erklärung eine Anhebung der Finanzmittel zur Cannabisprävention um dauerhaft sechs Millionen Euro zu. Zuvor waren Mittel in dieser Höhe lediglich für das laufende Jahr vorgesehen. Außerdem stelle die Bundesregierung weitere 1,5 Millionen Euro für die Suchtprävention zur Verfügung.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich vorsichtig optimistisch gezeigt, dass die Legalisierung von Cannabis die letzte Hürde im Bundesrat nehmen kann. "Ich gehe davon aus, dass wir das am Freitag schaffen werden", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. "Wir werden allerdings hier wirklich für jede einzelne Enthaltung oder Zustimmung kämpfen, sodass ich zuversichtlich bleibe, dass wir am Vermittlungsausschuss noch vorbeikommen."

Lauterbach betonte: "Ich kämpfe dafür, dass das Gesetz tatsächlich beschlossen wird. Da kommt es auf jedes einzelne Bundesland an." Er stehe dazu in direktem Austausch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Die Protokollerklärung für den Bundesrat greife viele der Bedenken der Länder auf.

Die Ampel-Koalition hatte das Vorhaben zur Cannabislegalisierung im Februar mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschlossen. Der Anbau von Cannabis und der Besitz bestimmter Mengen für Volljährige zum Eigenkonsum soll demnach vom 1. April an erlaubt sein. Union und AfD sind strikt dagegen. Das Gesetz kommt am Freitag in den Bundesrat. Dort ist es zwar nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.

Verwendete Quellen
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