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Bayern will von Klage gegen Ehe für alle abrücken


Laut Kabinettsvorlage
Bayern will von Klage gegen Ehe für alle abrücken

dpa, as

Aktualisiert am 06.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Zwei Männer schneiden eine Hochzeitstorte an: Bayern will von möglicher Klage gegen Ehe für alle abrücken.Vergrößern des BildesZwei Männer schneiden eine Hochzeitstorte an: Bayern will von möglicher Klage gegen Ehe für alle abrücken. (Quelle: Ina Fassbender/dpa-bilder)
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Bayern will laut dpa-Informationen von einer möglichen Klage gegen die Ehe für alle abrücken. Zwei Rechtsgutachten, die die bayrische Regierung in Auftrag gegeben hatte, sollen zu dem Bremsmanöver geführt haben.

Demnach bestehe zwar weiterhin die Option, in Karlsruhe gegen das Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften im Eherecht zu klagen, heißt es in der Kabinettsvorlage. "Allerdings sind nach einer Gesamtabwägung die Erfolgsaussichten als gering anzusehen." Die "besseren rechtlichen Gründe" sprächen für die Zulässigkeit des Gesetzes und somit gegen eine Klage. Das endgültig letzte Wort hat aber das Kabinett.

Bundestag und Bundesrat hatten die Ehe für alle kurz vor der Sommerpause 2017 beschlossen. Seit dem 1. Oktober 2017 können schwule und lesbische Paare nunmehr genau wie heterosexuelle Paare heiraten, mit allen Rechten und Pflichten.

Verfassungsrechtler waren sich damals aber uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte eine Verfassungsklage seiner Regierung deshalb ausdrücklich offengelassen. Man habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, hieß es damals.

Gleichgeschlechtliche Ehe nicht rechtswidrig

In der von Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) unterzeichneten Kabinettsvorlage heißt es aber nun sehr klar, die beauftragten Gutachter hätten "überzeugend dargestellt, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat". Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgebildet sei, sei "die Verschiedengeschlechtlichkeit kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe mehr".

Das Thema habe außerdem auch in der Öffentlichkeit an Brisanz verloren. Selbst Repräsentanten der katholischen Kirche seien "dabei, sich vorsichtig einem Wandel zu öffnen". Und: Eine Klage hätte nicht nur geringe Erfolgsaussichten – "vielmehr könnte das Gericht diese sogar zum Anlass nehmen, eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Einführung der 'Ehe für alle' festzuschreiben".

Öffnung der Ehe für alle verfassungsrechtlich erforderlich

Der Augsburger Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger betonte in seinem Gutachten: "Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bedeutet keinen Konturen- und Bedeutungsverlust des Rechtsinstituts der Ehe."

Die Professorin Dagmar Coester-Waltjen verweist in ihrem vergleichenden Gutachten darauf, dass gleichgeschlechtliche Ehen mittlerweile in 18 europäischen Rechtsordnungen zulässig seien, vor allem in westlichen EU-Staaten. Und so weit ersichtlich sei "bisher keine Gerichtsentscheidung ergangen, die ein Gesetz, das die gleichgeschlechtliche Ehe einführt, für verfassungswidrig erklärt". Es gebe sogar Entscheidungen, "die eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare für verfassungsrechtlich erforderlich halten", betont sie. Dies sei etwa in Kanada, Südafrika, den USA und Österreich der Fall.

Verwendete Quellen
  • dpa
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