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Werbeverbot für Abtreibungen: SPD gibt vorerst nach


Werbeverbot für Abtreibungen
SPD gibt nach – Erste Groko-Krise abgewendet

Von afp, dpa, pdi

13.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Volker Kauder, Andrea Nahles und Alexander Dobrindt bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages: Die Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD einigten sich darauf, den Streit um den umstrittenen Paragrafen 219a zu vertagen.Vergrößern des BildesVolker Kauder, Andrea Nahles und Alexander Dobrindt bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages: Die Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD einigten sich darauf, den Streit um den umstrittenen Paragrafen 219a zu vertagen. (Quelle: dpa-bilder)
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Es hätte der erste große Streit der neuen Groko werden können:

Die SPD verzichtet aus Rücksicht auf die große Koalition mit der Union auf ihren Vorstoß zu einer Reform des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. In einer abgestimmten Erklärung von Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU), SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt heißt es: "Die SPD-Bundestagsfraktion wird ihren Gesetzentwurf zu §219a StGB jetzt nicht zur Abstimmung stellen." Die Bundesregierung werde aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen, wie es am Dienstag in Koalitionskreisen hieß.

In der Unionsfraktion habe Erleichterung darüber geherrscht, hieß es weiter. Die SPD-Fraktion hatte einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a vorgelegt. Der Paragraf stellt Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Gegner des Paragrafen kritisieren dagegen, dass er Betroffenen das Auffinden von Informationen erschwert und damit eine freie Entscheidung erschwert.

"Eine Gewissensentscheidung"

"Unser Ziel bleibt, die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu stärken", sagte eine SPD-Fraktionssprecherin. "Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, Möglichkeiten einer Lösung zu prüfen und einen Vorschlag vorzulegen."

Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, kritisierte die Entscheidung ihrer Partei. "Ich halte es für einen Fehler, den Gesetzentwurf der Fraktion nicht einzubringen", sagte Ferner der "Welt" (Mittwoch). "Hier geht es um eine Gewissensentscheidung und nicht um eine Koalitionsfrage."

Auch die Opposition reagierte mit Unverständnis. "Die Profillosigkeit der SPD schreitet voran", sagte FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Die Verhinderung einer "rechtlich gebotenen und gesellschaftspolitisch sinnvollen Reform" sei ein "Schlag ins Gesicht der Frauen und ein Kotau vor der CDU." Er fügte in der "Welt" an: "Wir werben jetzt bei den anderen Fraktionen für unseren Antrag zum Paragraf 219a. Und dann will ich sehen, wie die SPD im Parlament gemeinsam mit AfD und Union gegen diese Reform des Strafrechts stimmt."

Union erwägt Verfassungsklage

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, sprach von einem "Einknicken par excellence zum Nachteil der Frauen und ein Kniefall vor der Union".

Die CDU/CSU-Fraktion hatte eine Verfassungsklage erwogen. Sollte ein Gesetz zur Aufhebung des Verbots durchkommen, "ist zu überlegen, ob wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen", hatte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), dem "Spiegel" gesagt. Der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg (CDU), hatte der SPD eine "Nacht-und-Nebel-Aktion" vorgeworfen.

Im Februar hatte der Bundestag bereits die Vorlagen der Linken, der Grünen und der FDP beraten. Die Linken und Grünen wollen das Werbeverbot ebenfalls abschaffen. Die FDP will nur noch grob anstößige Werbung unter Strafe stellen.

Auslöser für die Debatte um den Paragrafen 219a war ein Gerichtsurteil vom vergangenen Jahr. Eine Gießener Ärztin war zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage per Link über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.

Verwendete Quellen
  • dpa, afp
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