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Ampelkoalition einigt sich auf Einführung von Bezahlkarte für Geflüchtete


Lange Verhandlungen
Ampel einigt sich auf Bezahlkarte für Geflüchtete

Von t-online, fho, job, fls

Aktualisiert am 05.04.2024Lesedauer: 3 Min.
imago images 0441377591Vergrößern des BildesDie Bezahlkarte wird in Bayern vorgestellt (Archivbild): Die Ampel will einen rechtssicheren Rahmen für die Länder schaffen. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON/imago)
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Nach langem Ringen haben sich die Ampelfraktionen im Streit um die Bezahlkarte geeinigt. Es wird einen bundeseinheitlichen Rahmen geben.

Monatelang haben die Fraktionen der Ampelkoalition gerungen, nun steht fest: Die bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete kommt. Das teilten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP in einer gemeinsamen Erklärung am Freitagnachmittag mit.

Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, dürfte demnach künftig nur noch wenig Bargeld erhalten. Der Großteil der staatlichen Leistungen kann stattdessen auf eine Chipkarte gebucht werden, mit der eingekauft wird. Den Bundesländern steht zwar theoretisch frei, weiterhin auf Bargeld oder Sachleistungen zu setzen. Die Länderchefs hatten sich mit Bundeskanzler Olaf Scholz auf einer Ministerpräsidentenkonferenz im November jedoch einhellig auf Bezahlkarten verständigt.

Im Kern sieht der gefundene Kompromiss vor, dass die Bezahlkarte im Bundesgesetz als eine grundsätzlich gleichberechtigte Option festgeschrieben wird. Ausnahmen von der Bezahlkarte für einzelne Personengruppen soll es nicht geben. Besonders über diese Frage hatte die Ampelkoalition in den vergangenen Wochen heftig gestritten.

Keine explizite Ausnahme für einzelne Gruppen

Die Grünen hatten darauf gedrängt, Flüchtlinge auszunehmen, die mehr als 36 Monate in Deutschland sind und damit sogenannte Analogleistungen in Höhe der regulären Sozialhilfe beziehen. Das Arbeitsministerium hatte deshalb dem Parlament aufgetragen zu prüfen, ob zumindest Erwerbstätige, Auszubildende und Studierende, die Analogleistungen zum Aufstocken bekommen, von der Regelung ausgenommen werden sollten. Im Gesetzestext, der t-online vorliegt, ist eine Ausnahme jetzt aber explizit nicht festgeschrieben.

Lediglich in der Gesetzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass die Regelung den Ländern und Kommunen ermögliche, Umstände zu berücksichtigen, in denen die Bezahlkarte "im Einzelfall nicht zweckmäßig erscheint". Das könne etwa der Fall sein bei Leistungsberechtigten, "die Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Ausbildungsvergütung oder BAföG auf ein eigenes Girokonto erhalten".

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An einem anderen Punkt sind Bedenken von Grünen und SPD stärker in die Regelungen eingeflossen. So heißt es im Gesetzestext: "Soweit der notwendige persönliche Bedarf oder der Bedarf für Haushaltsenergie nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können, sind diese als Geldleistung zu erbringen." Auch Sachleistungen als Alternative sind in dem Fall damit ausgeschlossen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Flüchtlinge in ländlichen Regionen etwa das Busticket beim Fahrer oder die Barzahlung auf dem Markt nicht leisten können.

Wie genau eine Bezahlkarte ausgestaltet wird, obliegt weiterhin den Ländern und Kommunen. Das Gesetz, das die Koalitionsfraktionen schon nächste Woche im Bundestag beschließen könnten, soll als bundeseinheitlicher Rahmen dienen. Zahlreiche Länder hatten auf eine entsprechende Bundesregelung gedrungen, damit die Bezahlkarte rechtssicher eingeführt werden kann.

FDP: Rechtssicherheit – SPD: Alle Bedarfe gedeckt

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler sagte dazu: "Mit dieser Einigung geben wir den Ländern die notwendige Rechtssicherheit, damit sie die Bezahlkarte für alle Asylbewerber einführen können." Damit würden die von der Ministerpräsidentenkonferenz und vom Kabinett beschlossenen Vereinbarungen ohne inhaltliche Änderungen umgesetzt. "Die Länder haben nun die Möglichkeit, ihren Beitrag zu einer neuen Migrationsrealpolitik zu leisten, indem sie einen der wesentlichen Pull-Faktoren für irreguläre Einwanderung ausschalten."

Die Grünen betonen die Ausnahmen. "Das Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket, um zum Ausbildungsplatz zu kommen, der Strom- oder Internetanschluss – all das muss bei der Einführung von Bezahlkarten vor Ort garantiert werden", sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch. "Wir haben gesetzlich klar verankert, dass das Existenzminimum und die Teilhabe von Menschen garantiert ist."

Die SPD ist ebenfalls zufrieden. "Ich bin froh, dass es nach langen Verhandlungen gelungen ist, die Länder wie verabredet bei der Umsetzung ihrer Bezahlkarten zu unterstützen", sagte Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag. Der rechtssichere Rahmen gewährleiste, "dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden können – mit Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland sind jedoch nicht möglich."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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