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AfD: 11 Mitglieder wegen Gewalttaten verurteilt –darunter zwei Abgeordnete


Bericht über Ermittlungen
Mindestens elf AfD-Politiker wegen Gewalttaten verurteilt

Von afp
05.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Justitia und das Logo der AfD: Ist es rechtlich erlaubt, seine Mitarbeiter vor der AfD zu warnen?Vergrößern des BildesJustitia und das Logo der AfD: Unter den elf Mandatsträgern befinden sich auch zwei Bundestagsabgeordnete. (Quelle: Sascha Steinach/imago-images-bilder)
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Mindestens elf AfD-Mandatsträger sollen verurteilte Gewalttäter sein – gegen weitere wird ermittelt. Bei den anderen im Bundestag vertretenen Parteien gibt es keine Vorfälle dieser Art.

Nach Recherchen des Netzwerks Correctiv sind mindestens elf AfD-Mandatsträger verurteilte Gewalttäter. Gegen fünf weitere Mandatsträger der Partei werde gegenwärtig wegen Gewalttaten ermittelt, berichtete die Rechercheplattform am Freitag. Correctiv recherchierte den Angaben zufolge in den vergangenen Wochen zu 48 AfD-Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Mitarbeitenden auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen seien.

28 dieser Politikerinnen und Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt, die Urteile sind demnach teilweise rechtskräftig. 14 seien trotz dieser Verurteilung noch immer in ihrem politischen Amt tätig. Darunter seien zwei Bundestags- und drei Landtagsabgeordnete.

Mindestens fünf weitere Ermittlungen laufen

Mindestens elf AfD-Mandatsträger wurden laut Correctiv körperlich oder verbal gewalttätig oder leisteten Beihilfe zu Gewalt. Drei weitere seien wegen Waffenbesitzes oder Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird dem Bericht zufolge zurzeit ermittelt. Die meisten Urteile seien in den vergangenen zwei Jahren ergangen, berichtete Correctiv.

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Unter den Fällen sind demnach teils körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt. Juristisch gesehen handle es sich dabei meist um Vergehen. Diese können laut Strafgesetzbuch im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Im direkten Vergleich mit anderen Parteien konnte die Rechercheplattform weder bei Linken oder Grünen noch bei der CDU/CSU, SPD oder FDP Ähnliches ausmachen. Gegenüber Correctiv äußerte sich der AfD-Bundesverband den Angaben zufolge dazu nicht, auch die 14 verurteilten AfD-Mandatsträgerinnen und -träger äußerten sich demnach nicht oder nicht konkret.

Vertrauen des Volkes steht auf dem Spiel

Thorsten Frei (CDU), parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, sagte Correctiv zu Politikerinnen und Politikern, die mit Gewalttaten auffielen: "Diese erachte ich persönlich für die Ausübung eines öffentlichen Amtes für ungeeignet." Auf dem Spiel stünde nichts Geringeres als das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die von ihnen gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Die Institutionen der parlamentarischen Demokratie könnten Schaden nehmen.

Für die Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger steht dem Bericht zufolge der Erhalt der Demokratie auf dem Spiel. "Diesem übergeordneten Interesse dienend, kann eine Verschärfung des passiven Wahlrechts in Betracht gezogen werden", sagte sie demnach. Eine Garantie dafür, dass antidemokratische Personen in machtvollen Positionen damit ausgeschlossen würden, schaffe das jedoch nicht.

Nach aktueller Rechtslage erlischt das passive Wahlrecht erst bei Verurteilung wegen eines Verbrechens mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Als Verbrechen gelten beispielsweise schwere Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Totschlag, Raub oder Meineid.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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