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Vorratsdatenspeicherung: Gabriel unter bestimmten Bedingungen dafür


Debatte um Vorratsdatenspeicherung
Gabriel unter bestimmten Bedingungen dafür

Von afp, reuters, dpa
15.01.2015Lesedauer: 2 Min.
Mit Hilfe eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung könnne Internet- und Telefondaten auch ohne konkreten Verdacht gespeichert werden.Vergrößern des BildesMit Hilfe eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung könnne Internet- und Telefondaten auch ohne konkreten Verdacht gespeichert werden. (Quelle: dpa-bilder)
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Vorratsdatenspeicherung

"Angesichts der parteiübergreifenden Überzeugung aller Innenminister von Bund und Ländern, dass wir solche Mindestspeicherfristen brauchen, sollten wir darauf drängen, dass die von der EU-Kommission hierzu angekündigte überarbeitete EU-Richtlinie zügig vorgelegt wird, um sie anschließend auch in deutsches Recht umzusetzen", sagte Merkel im Bundestag.

Die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung war nach den Anschlägen in Paris wieder aufgeflammt. Das Bundesverfassungsgericht sowie der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatten bisherige Regelungen zur Datenspeicherung in den vergangenen Jahren für rechtswidrig erklärt, die Maßnahme aber nicht grundsätzlich verworfen.

Die SPD habe klar beschrieben, unter welchen "engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen die Vorratsdatenspeicherung ein geeignetes und verhältnismäßiges Instrument zur Strafverfolgung sein kann", sagte derweil Gabriel der "Süddeutschen Zeitung". Als Beispiel für eine solche Voraussetzung nannte er den Richtervorbehalt. Diese Vorschläge müssten nun "sorgfältig beraten" werden, sagte Gabriel.

Anschläge in Frankreich trotz Datenspeicherung

Justizminister Maas ist entschieden gegen ein Gesetz und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Anschläge in Paris durch eine in Frankreich geltende Vorratsdatenspeicherung nicht verhindert werden konnten. Die Regelung würde die Speicherung von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungsdaten aller Nutzer ohne konkreten Verdacht für mehrere Monate ermöglichen.

Demgegenüber hält der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, die Vorratsdatenspeicherung für ein wichtiges Instrument im Anti-Terror-Kampf. Anschläge kämen häufig nicht isoliert, sondern als Serie, sagte er im ZDF. "Und solche Instrumente ermöglichen Ihnen, möglichst schnell Strukturen zu erkennen, Mittäter zu erkennen, um möglicherweise weitere Anschläge zu verhindern."

Gabriel riet bei der Diskussion zur "Besonnenheit" und warnte vor "Schnellschüssen". Der EuGH habe mit seiner Entscheidung die Bedenken der SPD bestätigt. Nun müsse eine Abstimmung mit der "europäischen Ebene" stattfinden, sonst drohe "auch der nächste Gesetzentwurf aus Deutschland vor Gericht kassiert" zu werden, sagte er der "Süddeutschen".

Warnung vor "Aktionismus"

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann warnte bei der Debatte vor "Aktionismus". Er sagte dem Blatt, dass nun "mit Augenmaß" überlegt werden müsse, "ob und welche Konsequenzen aus den Anschlägen von Paris zu ziehen sind". Bei der Angriffsserie der vergangenen Woche waren in Paris insgesamt 17 Menschen getötet worden. Die mutmaßlichen drei Täter wurden bei Polizeieinsätzen getötet.

Die EU-Staaten hatten nach den Terroranschlägen von Madrid und London ein Gesetz zur Datenspeicherung beschlossen, das im April 2014 vom Europäische Gerichtshof (EuGH) aber vollständig gekippt wurde. In Deutschland gibt es dazu schon seit Jahren keine gesetzlichen Vorkehrungen mehr.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 verworfen. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Die Große Koalition wollte ursprünglich eine Rückkehr zur Datenspeicherung auf Vorrat. Seit dem EuGH-Urteil liegen die Pläne aber auf Eis.

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