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NRW: Minister will Schwarzfahren nicht mehr als Straftat ahnden


NRW-Minister sieht "Fehlentwicklung"
Schwarzfahren soll nicht mehr als Straftat gelten

Von afp
22.09.2017Lesedauer: 1 Min.
Durch die Ahndung als Ordnungswidrigkeit sollen Justizvollzugsanstalten entlastet werdenVergrößern des BildesDurch die Ahndung als Ordnungswidrigkeit sollen Justizvollzugsanstalten entlastet werden (Quelle: imago)
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Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will sich dafür einsetzen, dass Schwarzfahren in der Regel nicht mehr als Straftat geahndet wird.

Es sei eine "Fehlentwicklung", dass jemand ins Gefängnis gehen könne, der keine Kurzstreckenfahrkarte für 1,50 Euro kaufe, sagte Biesenbach der "Rheinischen Post" vom Freitag. Er frage sich, ob es nicht reiche, Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit und erst bei hartnäckigen Wiederholungstätern als Straftat zu behandeln.

Der Justizminister erhofft sich von einer Reform Entlastungen für Polizei und Justiz. Die Polizei müsste Anzeigen nicht mehr aufnehmen, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssten die Fälle nicht erledigen. Schließlich würden auch die Justizvollzugsanstalten entlastet. Biesenbach kündigte an, mit den Justizministern der anderen Bundesländer darüber zu beraten.

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