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Schnell erklärt: Warum droht Puigdemont weiter die Auslieferung?


Freilassung auf Kaution
Warum droht Puigdemont weiterhin die Auslieferung?


Aktualisiert am 05.04.2018Lesedauer: 2 Min.
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Carles Puigdemont im Januar in Brüssel: Dem katalanischen Ex-Regierungschef droht weiterhin eine Auslieferung an Spanien.Vergrößern des Bildes
Carles Puigdemont im Januar in Brüssel: Dem katalanischen Ex-Regierungschef droht weiterhin eine Auslieferung an Spanien. (Quelle: Virginia Mayo/ap)

Der katalanische Ex-Regierungschef Carles Puigdemont kommt aus der Haft in Deutschland frei, muss aber weiter mit seiner Auslieferung an Spanien rechnen. t-online.de erklärt, was das Urteil des OLG Schleswig bedeutet.

Was hat das Gericht konkret entschieden?

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat einen Auslieferungshaftbefehl wegen Veruntreuung gegen Carles Puigdemont erlassen, den Vollzug des Auslieferungshaftbefehls zugleich aber ausgesetzt. Das heißt, dass Puigdemont vorerst auf freien Fuß kommt, wenn eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro für ihn bezahlt wird. Er muss zugleich weiter mit seiner Auslieferung nach Spanien rechnen – allerdings nicht wegen des Vorwurfs der Rebellion, sondern "nur" wegen Veruntreuung.

Warum darf Puigdemont das Gefängnis jetzt verlassen?

Aus Sicht des Oberlandesgerichtes in Schleswig kommt im Fall Puigdemont nur eine Auslieferung für den Vorwurf der Veruntreuung in Betracht, nicht aber wegen Rebellion. Für Letzteres hätten dem Separatistenführer bis zu 30 Jahre Haft in seiner Heimat gedroht, für die Veruntreuung aber nur drei bis maximal sechs Jahre. Das Gericht sah die Fluchtgefahr deshalb als deutlich abgemildert an. Weniger einschneidende Maßnahmen als Auslieferungshaft reichten aus, um das Auslieferungsverfahren zu sichern, erklärte es.

Warum kann er nicht wegen Rebellion ausgeliefert werden?

Eine Auslieferung wegen des spanischen Straftatbestands der Rebellion kommt aus Sicht des Gerichts nicht in Betracht, weil es ein solches Vergehen in Deutschland rechtlich nicht gibt. Auch Hochverrat scheide aus, weil es am Merkmal der Gewalt fehle. Dazu hätte auch die Androhung oder Anwendung von Gewalt nicht ausgereicht, um Druck auf die Regierung auszuüben, so das Gericht in seiner Begründung. Die Gewalt hätte vielmehr in Art, Umfang und Wirkung geeignet gewesen sein müssen, die Regierung an den Rand der "Kapitulation vor der Forderung der Gewalttäter" zu bringen, was sie aber nicht war.

Könnte Puigdemont bei einer Auslieferung dennoch wegen Rebellion der Prozess gemacht werden?

Nicht, wenn er von Deutschland wegen des Vorwurfs der Veruntreuung ausgeliefert wird. Dann darf er nach europäischer Rechtsordnung auch nur wegen dieses Vorwurfes angeklagt werden. Die spanische Justiz wirft Puigdemont Veruntreuung öffentlicher Gelder wegen des Abhaltens eines illegalen Referendums vor. Die Anwälte des katalanischen Politikers weisen die Vorwürfe zurück. Sie argumentieren, ihr Mandat habe die geschätzten 1,5 Millionen Euro an Kosten für die Volksabstimmung nicht selbst bewilligt. Auf Veruntreuung öffentlicher Gelder drohen in Spanien zwischen drei und sechs Jahren Haft.

Wie lauten die Auflagen für den Katalanen?

Puigdemont erhält Haftverschonung, wenn eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro für ihn gezahlt wird. Zudem darf er Deutschland nicht verlassen und muss jeden Wechsel seines Aufenthaltsorts mitteilen. Puigdemont muss sich einmal wöchentlich bei der Polizei in Neumünster melden und hat Ladungen des Generalstaatsanwalts und des OLG Folge zu leisten.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach Angaben der Justizvollzugsanstalt Neumünster kann Puigdemont frühestens am Freitagmorgen das Gefängnis verlassen. Die Durchführung der Auslieferung ist nun Sache der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig. Laut dem heutigen Entscheid des OLG sind zuvor "weitere tatsächliche Umstände zu klären und weitere Informationen" bezüglich des Vorwurfs der Veruntreuung einzuholen. Für die Auslieferungshaft gibt es eine Frist von 60 Tagen. In der Vergangenheit dauerten einige Verfahren auch länger. Das gilt aber im Fall Puigdemont als unwahrscheinlich.

Verwendete Quellen
  • dpa
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