t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Spanien: Reisewarnung für drei Regionen – die Folgen für deutsche Urlauber


Beliebte Reiseziele betroffen
Reisewarnung für drei Regionen in Spanien

Von dpa, nhr

Aktualisiert am 31.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Der Strand von Barcelona: Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in drei spanische Regionen.Vergrößern des BildesDer Strand von Barcelona: Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in drei spanische Regionen. (Quelle: ZUMA Wire/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Corona-Zahlen in Spanien sind zuletzt wieder gestiegen. Nun zieht das Auswärtige Amt die Notbremse und warnt vor touristischen Reisen in drei beliebte Regionen des Landes. Für deutsche Touristen hat das Folgen.

Wegen der stark steigenden Zahl von Corona-Infektionen in Spanien warnt das Auswärtige Amt nun vor touristischen Reisen in drei Regionen des beliebtesten Urlaubslands der Deutschen. Betroffen von der formellen Reisewarnung sind nach einer Mitteilung des Auswärtigen Amts vom Freitag Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona und den Stränden der Costa Brava sowie die westlich davon im Landesinneren liegenden Regionen Aragón und Navarra, nicht aber Mallorca und auch nicht die Kanaren.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

In den drei Gebieten in Spanien wurde laut Bundesgesundheitsministerium die Schwelle von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. In der EU steht bisher schon Luxemburg auf der Liste, die auch für deutsche Touristen wichtig ist.

Für Reiserückkehrer aus offiziell eingestuften Risikogebieten soll in der kommenden Woche eine Corona-Testpflicht kommen – über freiwillige Tests hinaus, die für alle Einreisenden aus dem Ausland kostenfrei möglich sein sollen. Reiserückkehrer aus offiziell eingestuften Risikogebieten müssen sich direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden, wie das Ministerium erläuterte. Möglich ist auch, ein negatives Corona-Testergebnis vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website