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"Strukturelles Problem" Femizid: SPD-Rechtsexperten fordern lebenslange Haft


Lebenslang für Femizide
SPD-Rechtsexperten: Tötung von Frauen härter bestrafen

Von dpa
Aktualisiert am 07.03.2023Lesedauer: 2 Min.
FemizideVergrößern des BildesProtest gegen Femizide: Deutschlandweit kommt es etwa an jedem dritten Tag zu einem solchen Tötungsdelikt. (Quelle: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Rund alle drei Tage wird in Deutschland eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist. Gegen die Täter wollen Teile der SPD jetzt mit härteren Gefängnisstrafen vorgehen.

SPD-Rechtspolitiker aus Bund und Ländern fordern eine härtere Bestrafung von tödlicher Gewalt gegen Frauen. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, müsse dies künftig als Femizid anerkannt und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden, heißt es in einer Erklärung der SPD-Rechtspolitiker, die kurz vor dem Weltfrauentag am 8. März bei einem Treffen in Stuttgart verabschiedet wurde und der dpa vorliegt.

"Geschlechtsspezifische Motive müssen klar benannt werden und bei der Strafzumessung von Gesetzes wegen strafschärfend berücksichtigt werden", heißt es in dem Papier.

Diese Taten richteten sich in der Regel gegen Frauen, die ihr Leben selbstbestimmt gestalten, und seien geprägt von patriarchalem Besitzdenken, so die stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge. "Das ist frauenfeindlich, diskriminierend und verletzt den Grundsatz der Geschlechtergleichheit." Die Zahl von Gewalttaten von Männern gegenüber ihren Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen sei leider weiterhin erschreckend hoch.

Jeden dritten Tag ein Femizid in Deutschland

Nach Erhebungen des Bundeskriminalamtes kommt es deutschlandweit etwa an jedem dritten Tag zu einem solchen Tötungsdelikt – 2015 waren es etwa 135, 2020 dann 139 Fälle. Lange sprachen Medien in solchen Fällen oft beschönigend von einem "Beziehungsdrama" oder einer "Familientragödie".

Wenn Männer in Trennungssituationen ihre frühere Partnerin töteten, wurde das bisher vor Gericht oft lediglich als Totschlag und nicht als Mord gewertet. Die aufgewühlte emotionale Situation des Täters wurde als strafmildernd betrachtet, sein patriarchales Besitzdenken, das der Frau kein Leben ohne ihn zugestand, dagegen nicht als strafverschärfend.

Gewalt gegen Frauen als "strukturelles Problem"

Der rechtspolitische Sprecher der baden-württembergischen SPD-Landtagsfraktion, Boris Weirauch, bezeichnete Gewalt gegen Frauen in Deutschland als ein "strukturelles Problem". "Ein Femizid ist ein Femizid und darf nicht als 'Ehrenmord' oder 'Eifersuchtsdrama' verharmlost werden."

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In einem Gesetzentwurf der Ampelregierung heißt es unter anderem, dass "geschlechtsspezifische" Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe und Ziele in die Liste der bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigenden Umstände aufgenommen werden sollen. Von Femizid als Mord ist in dem Entwurf allerdings nicht die Rede. Es handle sich um eine politische Forderung der SPD-Rechtspolitiker, sagte Weirauch.

Schwangere werden vor Beratungsstellen belästigt

Auch wollen die Sozialdemokraten sogenannte Gehsteigbelästigungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen verbieten. Vor Beratungsstellen, aber auch vor Krankenhäusern oder ärztlichen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornähmen, komme es verstärkt zu Aktionen von Abtreibungsgegnern, heißt es in dem Papier.

"Dies geschieht zum Beispiel durch sogenannte Mahnwachen, durch gezielte Ansprache oder Beschimpfung der schwangeren Frauen." Diese Gehsteigbelästigungen stigmatisierten Ratsuchende, setzten sie massivem psychischem Druck aus und behinderten den freien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Schutz vor digitaler Gewalt gefordert

Außerdem fordern die SPD-Rechtspolitiker in der Erklärung ein gerichtliches Verfahren, um anonyme Social-Media-Accounts zügig sperren zu können und Frauen besser vor digitaler Gewalt zu schützen. Gewalt gegen Frauen müsse zudem in familienrechtlichen Verfahren stärker berücksichtigt werden, etwa bei Sorge- und Umgangsverfahren.

"Das elterliche Umgangsrecht darf nicht die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden." Außerdem verlangen die Sozialdemokraten mehr Prävention und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa
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