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CSU-Politikerin Lindholz will Sozialleistungen im Asylbereich einschränken


CSU-Politikerin Lindholz
"Es ist Zeit, die Asylleistungen einzuschränken"

MeinungEin Gastbeitrag von Andrea Lindholz

25.10.2023Lesedauer: 3 Min.
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Flüchtlingsunterkunft in Suhl/Thüringen: Die Einrichtung ist aktuell deutlich überfüllt. (Quelle: imago stock&people)

Die CSU-Innenpolitikerin Andrea Lindholz fordert weniger Sozialleistungen im Asylbereich. In ihrem Gastbeitrag macht sie einen Vorschlag, wie man das umsetzen könnte.

Seit dem Herbst letzten Jahres befindet sich Deutschland erneut in einer Migrationskrise. In den vergangenen zwölf Monaten wurden über 300.000 Asylerstanträge gestellt – eine Dimension, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nur zu Beginn der 90er-Jahre und in den Jahren 2015/2016 erreicht wurde. Es ist mehr als verständlich, dass viele Städte und Gemeinden händeringend nach einer Begrenzung dieses Zustroms rufen, denn sie kümmern sich seit Ende Februar letzten Jahres bereits um die Aufnahme und Integration von über einer Million Ukraine-Flüchtlinge.

Bei der Steuerung und Begrenzung von irregulärer Migration sind, wie in vielen anderen Bereichen auch, Anreize und Signale von zentraler Bedeutung. Als beispielsweise im März 2016 durch die EU-Türkei-Erklärung der Anreiz beseitigt wurde, unerlaubt nach Griechenland überzusetzen, gingen die irregulären Einreisen in die EU auf dieser Route innerhalb kurzer Zeit stark zurück.

Weniger Anreize für irreguläre Migration nach Deutschland

Wir sind erneut an einem Punkt, an dem es eindeutiger Signale und einer deutlichen Reduzierung der Anreize für irreguläre Migration nach Deutschland bedarf. Da die – noch nicht sichere – Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems frühestens in einigen Jahren greifen wird, rücken dabei vor allem nationale Maßnahmen in den Fokus.

Eine dieser nationalen Maßnahmen, die jetzt ergriffen werden muss, ist die Beseitigung von Fehlanreizen durch unser Sozialleistungssystem. Mitunter wird bestritten, dass Sozialleistungen für irreguläre Migranten überhaupt einen sogenannten "Pull-Effekt" darstellen. Zweifelsohne haben Migrationsentscheidungen immer viele Gründe; mit Blick auf die seit Jahren im EU-Vergleich überproportional hohen Asylzahlen in Deutschland kann aber eine Anreizwirkung jedenfalls bei der Weiterwanderung innerhalb der EU nicht ernsthaft bestritten werden.

Gemeinhin besteht zudem die Ansicht, Einschränkungen bei den Sozialleistungen im Asylbereich seien angesichts der engen Vorgaben durch das Europa- und Völkerrecht sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht möglich. Das trifft bei genauer Betrachtung so nicht zu. Zwar erlaubt das enge rechtliche Korsett keine einfache Lösung im Sinne einer pauschalen Absenkung der Leistungen für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge. Es gibt aber Spielräume, die bislang nicht genutzt worden sind. Angesichts der sich zuspitzenden Lage ist es nun an der Zeit, dies zu ändern.

Sieben Vorschläge zur Änderung der Sozialleistungen im Asylbereich

Mit sieben konkreten Änderungen sollten die Sozialleistungen im Asylbereich eingeschränkt und dadurch Fehlanreize beseitigt werden:

Erstens ist die Dauer, für die Asylbewerber und ausreisepflichtige Personen die niedrigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, von derzeit 18 Monate auf mindestens 30 Monate auszuweiten. Abgelehnte Asylbewerber sollten dabei in jedem Fall ab dem Zeitpunkt vollziehbarer Ausreisepflicht für 18 Monate nur Asylbewerberleistungen beziehen.

Zweitens sind die bestehenden verhaltensbasierten Leistungskürzungen auf ausreisepflichtige Personen zu erstrecken, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können und daher eine Duldung besitzen, denen aber die freiwillige Ausreise durchaus möglich ist. Drittens sollten die verhaltensbasierten Sanktionen auch inhaltlich ausgeweitet werden, etwa wenn der Ausreisepflichtige nur eines von mehreren Abschiebehindernissen zu vertreten hat oder im Fall von Geldüberweisungen in sein Herkunftsland.

Viertens muss künftig auch ein Leistungsausschluss öfter zur Anwendung kommen: Wie bereits heute Unionsbürger ohne Freizügigkeitsrecht sollten künftig auch Geduldete, die in einem anderen EU-Staat schutzberechtigt sind und die mögliche freiwillige Ausreise verweigern, sowie Ausreisepflichtige aus sicheren Herkunftsstaaten nur noch eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe erhalten. Fünftens sollte die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen durch die Länder dadurch bekräftigt werden, dass erstere – wie vor März 2015 der Fall – generell den Normalfall darstellen. Sechstens sollte die Nutzung der Sanktionen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch eine bessere Verzahnung mit ausländer- und asylrechtlichen Entscheidungen befördert werden.

Und schließlich sollte man siebtens auch den Mut zu einer Änderung des Grundgesetzes aufbringen: In einer Ergänzung von Art. 20 GG sollte festgelegt werden, dass für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei der Bestimmung des Existenzminimums und der Anwendung des Gleichheitssatzes Kriterien wie die Dauer und die Rechtmäßigkeit des bisherigen Aufenthalts zu berücksichtigen sind. Dies ermöglichte es dem Gesetzgeber, bei den Sozialleistungen im Asylbereich noch stärker als bislang zu differenzieren.

Die Spielräume sind da, die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Nun kommt es auf den politischen Willen an. Es mag zynisch klingen, aber wer sich mit Bürgermeistern, Ehrenamtlern, Erziehern unterhält, weiß: Es muss sich etwas ändern – gerade um die Akzeptanz für humanitäre Hilfe in Deutschland zu erhalten. Es ist an der Zeit, die Sozialleistungen im Asylbereich einzuschränken.

Verwendete Quellen
  • Gastbeitrag
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