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Nazi-Parole: Björn Höcke bekommt wohl maximal Geldstrafe


Prozess um verbotenen Nazi-Spruch
Höcke bekommt wohl maximal eine Geldstrafe

Von dpa
23.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Björn HöckeVergrößern des BildesBjörn Höcke im Gerichtssaal im Landgericht Halle (Archivbild): Der AfD-Politiker will nicht um den geschichtlichen Zusammenhang und das Verbot gewusst haben. (Quelle: Fabrizio Bensch/Reuters/Pool/dpa/dpa-bilder)
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Im Fall um Björn Höckes vermeintliche Nazi-Parole zeichnet sich ab, dass er maximal mit einer Geldstrafe rechnen muss. Auch sein Wahlkampf dürfte wohl nicht weiter betroffen sein.

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen eines verbotenen Nazi-Spruchs erwartet den Angeklagten im Fall einer Verurteilung voraussichtlich maximal eine Geldstrafe. Das Gericht habe am Dienstag eine Erklärung abgegeben, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch nach Ende des zweiten Verhandlungstages. Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, in einer Rede wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben.

Der Strafrahmen für den angeklagten Fall sehe eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Falls der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden würde, könnte das Gericht als Nebenfolge aussprechen, dass dem Angeklagten die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen wird und auch die Amtsfähigkeit. Höcke will bei der Landtagswahl in Thüringen im September als Spitzenkandidat der AfD antreten.

"Tatsächlich völlig unschuldig"

Höcke gibt zu, die Worte gewählt zu haben. Er habe aber nicht um den geschichtlichen Zusammenhang und das Verbot gewusst, erklärte er in seiner Einlassung am Dienstag. "Ich bin tatsächlich völlig unschuldig", sagte er beim zweiten Prozesstag zum Vorwurf, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben.

Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung "Alles für Deutschland" handele, hätte er sie "mit Sicherheit nicht verwendet", gab der 52-Jährige zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Ihr Vorwurf: Der frühere Geschichtslehrer habe gewusst, was er tue. Ihm wird deshalb das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt.

Parole ein "Alltagsspruch"

In der Vergangenheit hat Thüringens AfD-Chef Höcke nach eigenen Worten 15 Jahre lang in Hessen als Geschichtslehrer gearbeitet. Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben müsse, so die Auffassung des Politikers. In seiner Einlassung beschrieb er sich als einen "rechtstreuen Bürger". Außerdem betonte er: "Ich habe mit Nationalsozialismus nichts, aber auch gar nichts am Hut." Die Parole der SA bezeichnete Höcke als einen "Alltagsspruch".

Der Prozess gegen den ehemaligen Geschichtslehrer wurde am vergangenen Donnerstag eröffnet. Derzeit sind zwei weitere Prozesstermine bis Mitte Mai geplant. Bis zu einer mutmaßlichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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